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Katrin72 hat diese Frage gestellt
WOHNFLÄCHE BETRÄGT TATSÄCHLCH NUR 88;5qm statt 106,5qm,
Mein mietvertrag ist von 2001,dort ist nur Miete netto kalt aufgeführt(kein Quadratmeterpreis)kann man Miete mindern?

5 Kommentare zu „Wohnfläche im Mietvertrag höher”

Berthelstal Experte! 07.08.2010 23:41

Sie haben die Wohnung zu einem Mietpreis gemietet und ist damit in Ordnung. Wenn Sie die Wohnung zu einem m²-Preis gemietet hätten. müßte die Miete korrigiert werden.
Die falsche m² Angabe hätte nur bei der Berechnung der Nebenkosten eine Bedeutung, da hierbei auch Positionen nach Wohnfläche abgerechnet werden. Für die sogenannte Kaltmiete ist das ohne Bedeutung.

Bladder Experte! 08.08.2010 08:33

Wenn im Mietvertrag keine "Wohnflächenangabe" gemacht ist, dann gilt wohl gemietet wie gesehen!

>BGH (Az: VIII ZR 44/03) im Urteil vom 24.03. 2004: Rechtsansprüche können nur dann aus der Grösse (Wohnfläche) der Wohnung abgeleitet werden, wenn im Mietvertrag eine rechtsverbindliche Festlegung erfolgt ist, das heißt im Mietvertrag die Größe der Wohnfläche angegeben ist.<

Ein Quadratmeterpreis ist nicht relevant.

Katrin72 08.08.2010 09:49

Hallo, vielen Dank für die Info. Nebenkosten werden nämlich mit weniger Quadratmeter abgerechnet.

Balkonexperte Experte! 08.08.2010 10:01

Da muss ich meinen beiden Vorrednern aber vehement widersprechen.

Ist eine Wohnung mehr als 10% kleiner als im Mietvertrag/Betriebskostenabrechnung angegeben, dann ist dies ein Mangel und der Mieter hat das Recht zur Minderung der Miete.

Hier das dazu passende Urteil des BGH:

http://www.123recht.net/article.asp?a=62378&ccheck=1

Bladder Experte! 08.08.2010 14:57

Nein, das ist so nicht richtig!

Wenn im Mietvertrag k e i n e Wohnflächenangabe gemacht ist, dann is nix mit Mietminderung! :)

Genau dies bestätigen Sie ja selbst in Ihrem Beitrag 2. Absatz.

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