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fruehjahr2009 hat diese Frage gestellt
Hallo Ihr Lieben,
vielleicht könnt Ihr mir helfen:
bei uns handelt es sich um ein 6 Familienhaus. Hier nun meine Frage - es fallen in einem Abrechnungsjahr folgende Kosten an:
Hausreinigungsmittel 125,71 Euro (bei drei Etagen)
Hausreinigung im Außenbereich 150,00 Euro
Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen 56,45 Euro
Kosten des Hausmeisters 694,00 Euro
Sozialabgaben 535,78 Euro
Berufsgenossenschaft 81,00 Euro
Kosten für Hausreinigung im Innenbereich 936,00 Euro. Dies macht nur an Personal- und Nebenkosten 2578,94 Euro aus. Nun ist es aber so, dass lediglich der Hausflur 1-2 x pro Woche gereinigt wird, ebenso werden die Mülltonnen vom Müllplatz auf den Bürgersteig gestellt - wobei man hier wissen sollte, dies ist kein Kraftakt, der Müllplatz ist unmittelbar an der Straße gelegen.
Die Frage hier ist ganz einfach, niemand im Haus kennt den Hausmeister, ein Geist der nicht´s leistet - aber teuer bezahlt wird. Muss ich als Mieter diese nicht nachvollziehbaren Kosten - die im übrigen nicht belegt wurden (es gab Durchschriften von Überweisungsträgern - die nicht einmal unterschrieben waren, geschweige denn den Stempel eines Geldinsitutes trugen), akzeptieren. Meine Vermutung ist, das die Kosten für die Tätigkeiten der Hausverwaltung versteckt auf die Mieter umgelegt werden.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
fruehjahr2009
Stichwörter: hohe + hausmeisterkosten

3 Kommentare zu „Hausmeisterkosten für ein Jahr”

Feffek Experte! 28.04.2009 17:57

Die Grundlage für umlegbare Kosten im Zuge einer Nebenkostenabrechnung ist, dass die jeweiligen Kostenarten (z.B. Hauswart/Grundsteuer/Allgemeinstrom etc.) mietvertraglich verankert sind.

Sofern du als Mieter an den laufenden Kosten beteiligt bist, hast du das Recht auf Belegeinsicht in die Originialunterlagen (d.h. Rechnungsbelege, Rahmenverträge mit Unternehmen, die dein Vermieter zur Erledigung der Aufgaben beauftragt hat *z.B. Hausmeister* vgl. Urteil LG Berlin GE 2006, 849;MM203,297 oder LG Bonn WuM 1998, 353).

Ferner gilt, das die Beweislast dafür, dass der Hauswart seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, der Vermieter trägt (z.B. anhand von Tätigkeitsnachweisen), vgl. hierzu DMB-Verlag, ?Betriebskostenkommentar? von Eisenschmid-Rips-Wall Rdn.3737. Kommt dein Vermieter deiner Aufforderung zum Nachweis nicht nach, kannst du die Zahlung der Hausmeisterkosten verweigern (vgl. Urteil AG Frankfurt/M WuM 1996,78 8)

Der Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet Dir die eingestellten Kosten zu belegen, sofern du dies wünscht, entweder per Belegeinsicht oder inform von Kopien.

Tue dir selbst einen gefallen und nimm deine Abrechnung sowie dein Mietvertrag und lass diese durch den örtlichen Mieterverein und/oder Fachanwalt prüfen.

Gruß
Feffek

fruehjahr2009 28.04.2009 18:26

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort - ich habe schon im vergangenen Jahr Einspruch gegen diese hohen Kosten eingelegt, nun aber wird Frist zur Zahlung gesetzt, ohne mir weitere Belege zur Ansicht vorgelegt zu haben. Ich werde Deinen Rat befolgen.
Gruß fruehjahr2009

fruehjahr2009 28.04.2009 18:26

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort - ich habe schon im vergangenen Jahr Einspruch gegen diese hohen Kosten eingelegt, nun aber wird Frist zur Zahlung gesetzt, ohne mir weitere Belege zur Ansicht vorgelegt zu haben. Ich werde Deinen Rat befolgen.
Gruß fruehjahr2009

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