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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo


Im MV stehen die Fristen der Schönheitsreparaturen, 3 Jahre, 5 Jahre usw.

Zusätzlich wurde damals beim Abschluß handschriftlich hinzugefügt, das die Wohnung unrenoviert übernommen wurde und diese auch unrenoviert wieder abgegeben werden kann. Muss nun irgendwas gemacht werden meinerseits? Das MV besteht jetzt 4,5 Jahre

Danke
Stichwörter: notwendig + renovierung

1 Kommentar zu „Renovierung notwendig?”

Susanne Experte!

Steht bezüglich des Fristenplans irgendwie was mit "spätestestens" alle 5 Jahre oder "mindestens"?

Gibt es eine Abgeltungsklausel ? (prozentuale Entschädigung)

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