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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe schon seit längerer Zeit ein Problem einem Mann in dem Haus, wo ich wohne (6 Parteien-Haus).
Dieser Mensch fängt mit allem im Haus Streit an und kontrolliert alles was passiert: schreibt auf, wer wann putzt, duscht, Besuch hat, kontrolliert die Wasseruhr (Altbau - also eine Wasseruhr, Abrechnung nach Quadratmetern), und so weiter.

Da er auf einer Etage mit mir wohnt, geht es bei mir überwiegend ums putzen. Als ich eingezogen bin, vor gut 4 Jahren, hat er mir seinen Plan erklärt, alle 2 Woche wird geputzt und das immer abwechselnd. Daran hab ich mich immer gehalten, auch wenn ich ab und zu schon Donnerstags geputzt habe und nicht freitag, wie sich das seiner Meinung nach gehört

In letzter Zeit, also seit etwa Oktober ist er aber nur am stänkern, hat seit dem nicht mehr geputzt und läuft als zum Vermieter um sich zu beschweren. Da gab es letztens auch eine Sitzung, die hat aber auch nichts gebracht, da er keine normale Diskussion hat zustande kommen lassen. Die Vermieter haben sich erst entgegenkommend gezeigt und einen neuen Reinigungsplan aufgestellt. Der ist aber völliger Schwachsinn. Auf meine Meinung dazu hat niemand reagiert. Jetzt denke ich, dass der Nachbar diesen Plan sicher auch boykottiert und wieder alles an mir hängen bleibt bzw. es noch mehr Stress gibt.

Meine Frage ist daher, ob es möglich ist, die Miete in diesem Fall zu kürzen, damit auch die Vermieter sehen, dass es wirklich nicht auszuhalten ist??
Dazu kommt noch, dasa der Nachbar mich einmal fast geschlagen hätte, wenn nicht jemand dazu gekommen wäre.
Das kann doch nicht zumutbar sein, dass man nur noch mit Angst durchs Haus geht!

Vielleicht weiß auch jemand eine andere Lösung für das Problem.

Ich danke euch schon mal für eure Hilfe.

LG, Tinchen
Stichwörter: nachbar + aggressiver

2 Kommentare zu „aggressiver Nachbar”

Tinchen

Hab da in einem anderen Beitrag noch was gefunden:

AG Köln, WM 80, 17

kann mir jemand sagen, wo ich dieses Urteil nachlesen kann?

Danke!

Gast Experte!

hallo,

ja, das denke ich schon, wenn der andere mieter handgreiflich gegen sie wird, muß der vermieter eingreifen und den mieter abmahnen, sollte es nochmals vorkommen, kann/muß er diesen fristlos kündigen:

Tätlicher Angriff auf Hausmeister:

Rabiater Mieter muss nicht ausziehen
Verletzt ein Mieter bei einer Rangelei den Hausmeister, so kann der Vermieter ihm nicht ohne weiteres fristlos kündigen. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Köln muss er den angriffslustigen Mieter vorher abmahnen.


Ein Mieter war auf der Kellertreppe mit dem Hausmeister in Streit geraten. Im Zuge der Auseinandersetzung wurde er handgreiflich und versetzte dem Hauswart einen Stoß, durch den dieser das Gleichgewicht verlor, von der unteren Treppenstufe abrutschte und sich leicht am Knie verletzte.

Als die Vermieterin von dem Vorfall erfuhr, erklärte sie empört die außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrages und forderte den Mieter auf, auszuziehen. Der weigerte sich, und so traf man sich vor Gericht. Das Amtsgericht Köln entschied zugunsten des Mieters (Urt. v. 7.7.2004; Az 211 C 78/04).

Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund würde voraussetzen, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses der Vermieterin nicht zugemutet werden könnte. Es müsste eine schwerwiegende, schuldhafte Vertragsverletzung des Mieters vorliegen. Eine solche, so das Gericht, sei hier nicht gegeben. Zwar seien Tätlichkeiten gegenüber einem Mitarbeiter des Vermieters grundsätzlich geeignet, eine fristlose Kündigung zu begründen. Jedoch berechtige nicht schon jede Rangelei zu einer Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Die Auseinandersetzung mit dem Hausmeister sei jedenfalls nicht schwerwiegend genug gewesen, um eine solche zu rechtfertigen. Zudem habe es sich um einen einmaligen Vorfall gehandelt. Es bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass der Mieter noch bei anderen Gelegenheiten vor oder nach dem Streit handgreiflich geworden sei oder sich aggressiv verhalten habe, so der Amtsrichter.


Kündigung wegen Unzumutbarkeit, § 543 BGB

Verletzt jemand seine Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis schuldhaft so stark, daß dem anderen Teil die Fortsetzung des Mietvertrags nicht mehr zugemutet werden kann, kann fristlos gekündigt werden. Es sollte in jedem Fall zeitnah gekündigt werden. Langes Warten führt zu der Vermutung, daß die Unzumutbarkeit wohl doch nicht gegeben war.

Beispiele:

Der Mieter schlägt oder beleidigt den Vermieter;
Der Mieter stört den Hausfrieden hartnäckig trotz erfolgter Abmahnungen.
Der Mieter bringt eine Parabolantenne trotz gerichtlichen Urteils und Vollstreckung wieder an.

Der Mieter zahlt die vereinbarten Nebenkosten nicht, die schon eine erhebliche Höhe (über eine Monatsmiete) erreicht haben. (vorher Abmahnung erforderlich).

Im Einzelfall ist immer eine Abmahnung mit vorheriger Fristsetzung zur Beseitigung des vertragswidrigen Verhaltens erforderlich, es sei denn, die Setzung einer Frist oder die Erteilung einer Abmahnung wäre offensichtlich erfolglos oder der Mieter ist im Zahlungsverzug oder die sofortige Kündigung aus anderen Gründen gerechtfertigt ist.

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