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Mietchaos hat diese Frage gestellt
Hallo Community,

Eine rechtliche Frage;
Im Mietvertrag steht in einem der Punkte, dass zu den Schönheitsreparaturen die chemische Reinigung der Teppichböden gehört (Wortlaut).
Jetzt die Frage; ist dies zu verlangen rechtens oder nicht; BGB besagt, dass man die Grundreinigung der Teppichböden verlangen kann. Geht die chemische Reinigung darüber hinaus oder ist dies evt eine zu starre Formulierung?

Danke!

0 Kommentare zu „Bestand von Schönheitsreparaturklausel”

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