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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Heizungsablesung.

Bei mir hing am 09.01.[/b:1a7a7] ein Zettel an der Wohnungstür mit der Mitteilung, dass der Kundendienstbeauftragte keinen Zugang zu meiner Wohnung hatte, um die Heizungs- und Warmwassergeräte abzulesen. Auf demselben Zettel stand ein Terminvorschlag für den Morgen des 16.01.[/b:1a7a7] Da ich zu dieser Zeit jedoch arbeite, habe ich den Kundendienstbeauftragten angerufen und um einen neuen Termin gebeten. Den habe ich für den Abend des 17.01.[/b:1a7a7] bekommen. Dafür will er aber 28,10 EUR haben. Darf er die verlangen?

Wäre der von ihm[/b:1a7a7] vorgeschlagene Ausweichtermin am 16.01. kostenlos gewesen und meine Änderung auf den 17.01. soll auf einmal 28,10 EUR kosten? Das fände ich ungerecht, denn ich hatte davor kein einziges Mal die Möglichkeit, selbst einen Termin vorzuschlagen, zwei mal wurde mir der Termin vorgeschrieben.

Ich weiß, dass der erste und der zweite Termin kostenlos wären. Der nun ausgemachte Termin ist der dritte. Allerdings konnte ich erst bei diesem dritten Termin Einfluss auf den Zeitpunkt nehmen. Außerdem musste der Kundendienstbeauftragte ja nicht zu dem von ihm vorgeschlagenen zweiten Termin erscheinen, da ich ihn rechtszeitig geändert habe.

Grüße aus München,
Michael.
Stichwörter: heizungsablesung + kosten

1 Kommentar zu „Kosten Heizungsablesung”

fin Experte!

Ob er das verlangen kann oder nicht vermag ich hier nicht zu sagen. Viele Kommunen beauftragen mittlerweile Firmen, die die Zähler ablesen und keine städtischen Beauftragten mehr. Diese Firmen müssen bezahlt werden.
Am besten Sie erkundigen sich bei der Gemeindeveraltung, Abteilung Wasser/Abwasserwirtschaft.
Grundsätzlich aber ist es so, und das sollten Sie akzeptieren, dass diese Ableser am Jahresende Termine vorgeben müssen und die Verbraucher sollten versuchen diese Termine weitgehend einzuhalten. Das heißt z.B. auch, dass man bei Abwesenheit auch eine Ersatzperson beauftragen kann, die dann die Tür aufschließt (Angehörige, Freunde, Mitmieter oder Vermieter Ihres Vertrauens) Die Ableser können sich nicht nach den Wünschen der Verbraucher richten, denn dann würden sie das ganze Jahr nicht mehr fertig.
Möglichkeit bei vielen Kommunen aber ist, dass bei Nichtanwesenheit der Zähler vom Vermieter oder Mieter selbst abgelesen werden kann. Warum das bei Ihnen nicht üblich ist, vermag ich nicht zu sagen.

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