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Mieterin11 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich hätte gerne gewusst was es bedeutet, wenn man in 1/4 jährlich kündigen kann. Heißt das alle 3 Monate oder zum Quaral. Ersteres wäre dann die Kündigung zum 1.2.12013 und beim dem Quartal zum 1.4.2012.
Was ist richtig ?
Vielen Dank für die Antwort :-)

3 Kommentare zu „Kündigungsfrist 1/4 jährlich”

forsetis Experte! 14.10.2012 12:38

Eine solche Frist gibt es nicht. Es gibt bei Wohnraum nur die gesetzliche Frist von 3 Monaten bei unfristeten Mietverträgen für Mieter.

Mieterin11 14.10.2012 13:17

Hallo,
danke, forsetis.
Es handelt sich hier aber um
einen gewerblich angemieteten Raum, keine Wohnung sondern kleines Ladengeschäft.

forsetis Experte! 14.10.2012 14:52

Hmh, als Überschrift steht "wohnung.net rund ums Thema wohnen". Demnach sind bei gewerblicher Miete die Fristen gültig, die im Mietvertrag explizit vereinbart sind.

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