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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Meine Tochter hat die Möglichkeit eine Wohnung zu bekommen, die sich am Rande der Stadt in einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung [/b:d6ae3]befindet. Die Vermieter wohnen mit im Haus.
Sehr nette Wohnung, sehr nette Vermieter (sagt sie, ich habe auch mit ihnen gesprochen) Preis ist auch ok, Gegend auch.
Aber und das ist meine Frage, die Vermieter wollen nur Nichtraucher.
Meine Tochter selber raucht zwar, aber wenig, aber verschiedene Freunde.
Die Vermieter wollen aber, dass in der Wohnung überhaupt nicht geraucht wird, auch nicht vom eventuellen Besuch und wollen das auch als Kündigungsgrund mit in den Mietvertrag aufnehmen.
Ist das überhaupt erlaubt?
Kann sie das ruhig unterschreiben und sich dann eventuell auf Sittenwidrigkeit berufen?
Ich habe durch eine anderes Forum erfahren, dass für solche Einliegerwohnungen[/b:d6ae3] andere Bestimmungen gelten.
Für eine normale Mietwohnung wäre das wohl nicht so zu aktzeptieren.
Hat da jemand Ahnung und kann mir helfen?
Stichwörter: einschränkungen + mietvertrag

0 Kommentare zu „Einschränkungen im Mietvertrag??”

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