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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Geteilter Baum ist halber Schaden

Am Anfang des nachbarschaftlichen Lebens herrscht am Grenzzaun meist eitel Sonnenschein. Einige optimistische Nachbarn gehen sogar dazu über, gemeinsam die Grundstücksgrenze zu bepflanzen. Doch ARAG Experten warnen vor den Folgen, denn unter manchen Nachbarn ist der Streit programmiert. Und in nur wenigen Rechtsgebieten werden Streitigkeiten so erbittert, mit so viel persönlichem Nachdruck und so wenig sachlicher Distanz geführt wie bei Nachbarschaftsstreitigkeiten.

Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass beide Nachbarn gleichermaßen für Pflanzen auf der Grundstücksgrenze verantwortlich sind. Jedem Eigentümer gehört der Teil des Grenzbaums, der sich auf seinem Grundstück befindet. Für diesen Teil ist er verkehrssicherungspflichtig.

In einem konkreten Fall handelte es sich bei der gemeinsamen Pflanze um eine alte Eiche, die aufgrund von Pilzbefall umgestürzt war und das Dach des einen Nachbarn beschädigte. Da der nicht betroffene Nachbar sich in keiner Weise verantwortlich zeigte - immerhin hatte er fünf Jahre zuvor totes Holz aus der Baumkrone entfernen lassen - landete die Angelegenheit vor Gericht.

Das Fazit: Trotz aller Uneinsicht musste er den Schaden am Dach seines Nachbarn zur Hälfte mittragen. Beide hatten versäumt, Maßnahmen gegen den Umsturz der alten Eiche zu ergreifen, also mussten beide für den Schaden aufkommen (BGH, AZ: V ZR 33/04).
Stichwörter: geteilter + halber + schaden + baum

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