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hundedreck
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

hundedreck
Liegt ständig Hundedreck im Treppenhaus und dringt erheblicher Geruch aus der Wohnung des Hundehalters, kann die Miete um 20 % gemindert werden. (AG Münster, aus: Wohnungsmängel und Mietminderung, Hrsg. BMV 1996)
Liegt ständig Hundedreck im Treppenhaus und dringt erheblicher Geruch aus der Wohnung des Hundehalters, kann die Miete um 20 % gemindert werden. (AG Münster, aus: Wohnungsmängel und Mietminderung, Hrsg. BMV 1996)
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