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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

Vor dem Mietshaus des G, indem auch S wohnt, befinden sich fuenf Parkplaetze, welche zu vermieten sind.

S hat mehrfach in den letzten Jahren seinen Wunsch geaeussert, einen der begehrten Plaetze mieten zu wollen - bisher ohne Erfolg. Eine Liste fuehrt der Vermieter nicht.

Nun zieht endlich jemand aus, der auch einen der fuenf Parkplaetze gemietet hat. Nachmieter des Parkplatzes soll nun aber der Nachmieter der Wohnung werden - ohne jede Wartezeit, obwohl die Parkplaetze *nicht* wohnungsgebunden sind.

S fragt nun an, ob das nicht gegen die Gleichbehandlung verstossen wuerde, Schliesslich hat er schon zwei Jahre umsonst gewartet und geht nun wieder leer aus. Inwieweit gilt hier ueberhaupt der Gleichbehandlungsgrundsatz?

Wieweit hilft der *genossenschaftliche Gleichbehandlungsgrundsatz*?

Ueber Argumentationshilfen oder Urteile waehre S sehr dankbar

Steffen

2 Kommentare zu „Einstellplätze - Verteilung - Gleichbehandlung”

Susanne Experte!

Es gibt keinen Gleichbehandlungsgrundsatz-Vermieter dürfen sich ihre Mieter aussuchen, ob Wohnung oder Stellplatz.

stwe

Es gibt keinen Gleichbehandlungsgrundsatz-Vermieter dürfen sich ihre Mieter aussuchen, ob Wohnung oder Stellplatz.[/quote:b4335]

Es gibt einen genossenschaftlichen Gleichnbhandlungsgrundsatz, und zwar völlig unstreitig. Da ich Genossenschaftsmitglied bin, ist der Grundsatz auf mich anwendbar.

Trotzdem danke für die kompetente Antwort.

Steffen

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