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nickexter hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

meine Familie ist Mieter in einem GAGFAH Mehrfamilienhaus. Unser Wohnung ist direkt unter dem Dachboden. Regnet es also durch, sind wir die ersten Betroffenen. Dies war nun auch der Fall. Eine Dachdecker- und Malerfirma hat Dach und Wohnung repariert ohne, dass wir den Kosten dafür tragen mussten. (Ein paar Tage nach der Reparatur hat es dann aber auch beim Nachbar auf dem gleichen Flur durchgeregnet.) Für meinen Schaden an Möbeln und Technik (z.B. TV) bekomme ich nun aber kein Geld. Die Daten wurden lediglich aufgenommen. Das Argument ist, dass dem Vermieter keine Obliegenheitspflichtverletzung vorliegt. Es war vor dem Schaden keine Mangel bekannt. Ob das Geld vom Hausbesitzer kommt oder von seiner Versicherung ist mir natürlich egal.

Ist das tatsächlich so? Muss nicht der Vermieter/Hausbesitzer dafür sorgen, dass es erst gar nicht zum Schaden kommt? Sollte nicht der Hausmeister (oder wer auch immer) zyklisch das Gebäude prüfen? Was ist, wenn ein Dachziegel auf die Straße fällt? Existiert dann auch keine Versicherung und somit kein Geld im Schadensfall?

Im Moment klingt es für mich so, als müsste ich selbständig zyklisch das Gebäude/Dach als Mieter prüfen. Ich bin keine Fachmann und werde dafür sicher auch nicht bezahlt. Das würde auch bedeuten, dass ich sehr penibel die kleinsten Schäden melden würde.

Ich bleibe dabei, Schuld ist nicht das Wetter, sondern das sicherlich schon vor dem Schaden defekte Dach. Kann man evtl. ein Gutachten des Daches erstellen? Bekommt man dies kostenfrei? Soll ich meinen Vermieter anzeigen?

Bin auf alle Hinweise gespannt.

Vielen Dank.

2 Kommentare zu „Mietrecht: Inventarschaden nach undichtem Dach”

nickexter 17.07.2012 17:34

Guten Tag,

meine Familie ist Mieter in einem GAGFAH Mehrfamilienhaus. Unser Wohnung ist direkt unter dem Dachboden. Regnet es also durch, sind wir die ersten Betroffenen. Dies war nun auch der Fall. Eine Dachdecker- und Malerfirma hat Dach und Wohnung repariert ohne, dass wir den Kosten dafür tragen mussten. (Ein paar Tage nach der Reparatur hat es dann aber auch beim Nachbar auf dem gleichen Flur durchgeregnet.) Für meinen Schaden an Möbeln und Technik (z.B. TV) bekomme ich nun aber kein Geld. Die Daten wurden lediglich aufgenommen. Das Argument ist, dass dem Vermieter keine Obliegenheitspflichtverletzung vorliegt. Es war vor dem Schaden keine Mangel bekannt. Ob das Geld vom Hausbesitzer kommt oder von seiner Versicherung ist mir natürlich egal.

Ist das tatsächlich so? Muss nicht der Vermieter/Hausbesitzer dafür sorgen, dass es erst gar nicht zum Schaden kommt? Sollte nicht der Hausmeister (oder wer auch immer) zyklisch das Gebäude prüfen? Was ist, wenn ein Dachziegel auf die Straße fällt? Existiert dann auch keine Versicherung und somit kein Geld im Schadensfall?

Im Moment klingt es für mich so, als müsste ich selbständig zyklisch das Gebäude/Dach als Mieter prüfen. Ich bin keine Fachmann und werde dafür sicher auch nicht bezahlt. Das würde auch bedeuten, dass ich sehr penibel die kleinsten Schäden melden würde.

Ich bleibe dabei, Schuld ist nicht das Wetter, sondern das sicherlich schon vor dem Schaden defekte Dach. Kann man evtl. ein Gutachten des Daches erstellen? Bekommt man dies kostenfrei? Soll ich meinen Vermieter anzeigen?

Bin auf alle Hinweise gespannt.

Vielen Dank.

forsetis Experte! 17.07.2012 19:18

Für Schäden an Ihrem Inventar haftet nicht die Gebäudeversicherung, die Ihr Vermieter abgeschlossen hat. Das ist einzig Angelegenheit Ihrer Hausratversicherung, die Sie hoffentlich abgeschlossen haben. Wenn nicht, dann sollten Sie die Beratung eines Anwalts für Mietrecht in Anspruch nehmen.

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