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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Boardgemeinde,

ich habe Fragen bezüglich Malerarbeiten und anderen Arbeiten bei Auszug.

In die Wohnung bin ich vor 8 Jahren eingezogen.

Es handelte sich um einen Erstbezug.

Die Wohnung war komplett weiß gestrichen und es lag PVC in allen Räumen.

Der Mietvertrag (Hamburger Mietvertrag für Wohnraum) sieht folgendes vor:

„Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung durchzuführen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: Das Tapezieren, das Anstreichen der Wände und der Decken, das Pflegen und Reinigen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen sowie das Streichen der Heizkörper und Versorgungsleitungen innerhalb der Wohnung. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen.
Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein
in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre,
in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre,
in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre.
Demgemäß sind die Mieträume in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die ihm nach Ziffer 2 obliegenden Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte.
Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene können auch in weiß oder in hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden.“

Das Wohnzimmer und den Flur habe letztes Jahr neu gestrichen.
Die Decken jeweils weiß die Wände im Wohnzimmer in aprikot und im Flur in mango.

Im Wohnzimmer und im Flur habe ich Laminat verlegt und in den übrigen Räumen Teppich.

Nun stellen sich mir folgende Fragen:

1a Bin ich verpflichtet alle Zimmer noch einmal komplett in weiß zu streichen ?
oder
1b bin ich verpflichtet alle Zimmer außer dem Wohnzimmer und dem Flur in weiß zu streichen ?
oder
1c sind diese Klauseln unwirksam und ich muss keinen Raum streichen ?

2 Muss ich den Bodenbelag (Laminat und Teppich) entfernen ?

Vielen Dank im voraus für Eure Antworten

Intruder
Stichwörter: anderen + malerarbeiten + arbeiten + auszug + bzgl

2 Kommentare zu „Fragen bzgl. Malerarbeiten und anderen Arbeiten bei Auszug”

Susanne Experte!

Lesen und verstehen sind anscheinend 2 Sachen...Dem MV ist doch deutlich zu entnehmen, dass helle Farben bei der Übergabe keine Problem sein sollten-inwiefern Mango und Apricot helle Farben sind, muss Du schon entscheiden-denn hier kennt den Anstrich keiner.

Die Klauseln sind m.E. wirksam.
Die Einbauten (Laminat und Teppich) sind Dein Eigentum und müssen entfernt werden.

Intruder

Hallo Susanne,

erst einmal vielen Dank für Deine Antwort.

Lesen und verstehen sind anscheinend 2 Sachen...Dem MV ist doch deutlich zu entnehmen, dass helle Farben bei der Übergabe keine Problem sein sollten-inwiefern Mango und Apricot helle Farben sind, muss Du schon entscheiden-denn hier kennt den Anstrich keiner. [/quote:1b35c]

Warum so gereizt ? <!-- s:? --><!-- s:? -->
Ich habe nun einmal keinerlei Erfahrungen auf diesem Gebiet und bin durch manche Erfahrungsberichte, Urteile, etc. etwas verunsichert.

Vielen Dank noch einmal für Deine Einschätzung der Dinge.

Gruss

Intruder

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