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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

wir haben folgendes problem:
in unserem wohnung (hochparterre) kommt durch die aussenwände und den keller feuchtigkeit in die wohnung - ergo wir haben schimmel in fast allen zimmern. aus diesem grund ziehen wir jetzt aus der wohnung aus. da es ja keinen sinn macht die wohnung zu streichen bei auszug verlangt jetzt der vermieter das wir uns anteilig an den malerarbeiten beteiligen.
zusätzlich will der vermieter nach dem auszug die beschimmelten wände mit folie und rigipsplatten bearbeiten lassen. also macht es nochmal keinen sinn die wohnung zu streichen, da ja die wände zugebastelt werden. des weiteren sollen neue fenster eingebaut werden - also nochmal arbeiten an den wänden die dann wieder überstrichen werden müssen.
gibt es hier irgendeine urteilssprechung oder hat jemand damit erfahrung?
vielen dank für eure hilfe

bastian

4 Kommentare zu „beteiligung malerarbeiten bei schimmel+feuchtigkeit”

Susanne Experte!

Gibt es eine Klausel im Mietvertrag, dass der Mieter bei Auszug grundsätzlich streichen muss?
Die Klausel ist ggf. nichtig!

sknauf

ja-die wohnung soll gestrichen übergeben werden, bzw ist gestrichen übernommen worden.
jedoch haben wir die probleme seit 10 monaten mit der feuchtigkeit und haben keine mietminderung geltend gemacht.
meines wissens steht uns dies zu und auch eine ausserordentliche kündigung (nicht gebunden an die 3 monatsfrist).
vermieter lässt uns "vorzeit" aus vertrag

Susanne Experte!

Wie die Wohnung übernommen wurde ist irrelevant-wichtig sind die Vertragsvereinbarung zu den Schönheitsreparaturen. Möglicherweise gibt es im MV eine Klausel, dass der Mieter bei Auszug immer renovieren muss. Diese Klausel ist ungültig, da sie nicht auf den Zeitpunkt der letzten Renovierung eingeht. Dazu gibt es auch Urteile bei http://www.relaw.de[/url:27b10]

Ich finde das Verhalten des VM allerdings fair, und in vielen MV sind auch diese Abschlagszahlungen für eine kurze Mietdauer vereinbart.
Dabei kommt es darauf an, wie lange die letzte Renovierung zurückliegt.

Wenn er allerdings eine Anteil haben will, weil er meint, Ihr seid zur Renovierung bei Auzug verpflichtet, dann ist dies falsch!

Wieviel will er denn?

sknauf

hallo susane,

danke erstmal für deine schnelle antwort!

der VM will nächste woche mit einem maler vorbeikommen und es anschauen und schätzen lassen. kann also leider noch nicht sagen wieviel er dann will.

jedoch meint er ersteinmal das wir uns an die 3 monate kündigungsfrist halten müssten, jedoch haben wir ihm dann auf anspruch auf mietminderung angesprochen. dann hat er klein beigegeben und meinte das wir ausziehen können sobald wir was neues haben (was jetzt auch eingetreten ist). jedoch haben wir von anderen mitbewohnern gehört das es dieses problem in der wohnung schon einmal gegeben hat und damals nur im inneren bereich ausgebessert wurde und nicht an der aussenstelle, an der die feuchtigkeit eindringt. die feuchtigkeit tritt bei uns im schlafzimmer, esszimmer, kinderzimmer und toilette durch - also denke ich, das dieses urteil greifen müsste:

Vom Mieter nicht zu verantwortender erheblicher Schimmelpilzbefall und die Durchfeuchtung wesentlicher Wohnräume berechtigen zur fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung (AG Köln 206 C 29/00 WM 2003, 55)

da es also ein bekannte schwachstelle des hauses ist und die wohnung ja jetzt neu renoviert werden soll und die wände erneuert werden müssen, sehe ich darin nur den ansatz des vm, das er sich ein teil der kosten der renovierung refinanzieren will.

grüsse
bastian

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