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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Die Wohnung, die ich beziehen möchte, ist mit einem noch sehr gut erhaltenen Teppichboden ausgelegt, der nächstes Jahr 10 Jahre alt wird. Wir hätten lieber einen wischbaren Boden, z.B. PVC. Gibt es hier einen rechtlichen Anspruch des Mieters auf einen neuen Bodenbelag nach 10 Jahren, obwohl der jetzige Teppich noch sehr gut erhalten ist ? Oder ist das Verhandlungssache und ich zahle einen Teil der Kosten für einen neuen Boden, den der Vermieter verlegen lässt ?

Viele Grüße, Saskia
Stichwörter: teppichaustausch

0 Kommentare zu „Teppichaustausch”

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