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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo forum,

ich hätte da mal folgenden sachverhalt:
wir haben in unserer wohnung, in der wir seit sieben jahren wohnen, eine einbauküche mitgemietet. diese einbauküche ist ca. 13 jahre alt und beim ceranfeld ist ein oben auf dem feld angebrachter drehschalter scheinbar innen so korrodiert, daß beim einschalten einer herdplatte mittlerweile immer die sicherung rausfliegt. die vermieterin verweist darauf, daß wir "zahlen müßten, was wir kaputtgemacht hätten". ich jedoch bin der meinung, daß es sich um eine abnutzung handelt, den schalter habe ich ja schließlich nie ausgebaut, sondern nur seiner bestimmung entsprechend benutzt.

außerdem ist die ca. 32 jahre alte mischbatterie in der dusche mittlerweile innerlich wohl so verkalkt, daß es ewig dauert bis warmes wasser kommt; manchmal kommt auch gar kein wasser, dann müssen wir entkalker in die mischbatterie kippen und es hält wieder für vier wochen.

als letztes noch ne frage zum 13 jahre alten teppich. kann man da nach welcher zeit mal nen neuen verlangen? wir reinigen diesen teppich zwei mal im jahr mit nem kärcher-gerät, aber der teppich wird immer schneller schmutzig.

was geht da auf unsere kappe und was ist vermietersache?

vielen dank,
michaela
Stichwörter: beschädigung + abnutzung

0 Kommentare zu „abnutzung oder beschädigung?”

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