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MarcoMax hat diese Frage gestellt
Mein Mieter ist aus der Wohnung ausgezogen.

Nach Erstellung aller offenen Nebenkostenabrechnungen und Mängelfeststellung nach Auszug verlangte ich vom Mieter 2.960 EUR.
Nach einigem Hin und Her einigten wir uns auf Zahlung von insg. 2.000 EUR, dieder Mieter auch fristgerecht leistete.

Offen ist nun die Mietkaution in Höhe von 300 EUR.
Diese ist bei der Bank auf einem Sparkonto. Die Sparurkunde ist im Besitz des Mieters, beitzt aber einen Sperrvermerk und benötigt die Unterschrift von mir als Vermieters.

Nach Zahlung der vereinbarten 2.000 EUR ( ich stimmte dem schriftlich zu ) , möchte der Mieter die Mietkaution haben. I
Ich hatte dies nicht berücksichtigt und bin der Meinung, dass mir die Kaution zusteht.
Ich war dem Mieter eigentlich sehr entgegengekommen.

Im Moment kommt niemand an das Geld.
Was kann ich tun ?

4 Kommentare zu „Rückgabe Mietkaution”

Berthelstal Experte! 14.07.2011 12:12

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung und dient dazu eventuelle Ansprüche des Vermieters beim Verlassen der Wohnung zu regulieren.
In diesem Fall haben Sie aber bereits die Mängel gerügt, in dem Sie sich bereits mit dem Mieter geeinigt haben und der Regress beglichen wurde.
Ihr Entgegenkommen ist zwar löblich aber zählt aber am Ende nichts.

MarcoMax 14.07.2011 12:20

Vielen dank für die Antwort.

Moralisch fühle ich mich im Recht, da ich deutlich hohe Kosten habe, als die vergleichsweise geringe Kaution.
Ich finde die Forderung meines Mieters auf Freigabe der kaution unverschämt und möchte die Kaution gerne haben. Bei der Festsetzung der 2.000 EUR hatte ich die Kaution nicht berücksichtigt.

Balkonexperte Experte! 14.07.2011 12:37

Sie haben sich mit Ihrem Mieter auf einen Deal eingelassen. Was ist daran vom Mieter unverschämt, wenn Sie die Kaution unberechtigt festhalten und er sein Recht (Geld) fordert?

In einem anderen Forum fragte Ihr Exmieter und erhielt zur Antwort, einen Mahnbrescheid zu beantragen. Die Kosten gehen dann auf Ihre Rechnung.

Balkonexperte Experte! 14.07.2011 13:09

Nachtrag:

@MarkoMax
Wenn Sie wieder mal als Mieter und Vermieter in verschiedenen Foren agieren, sollten Sie vermeiden, in beiden Beiträgen den selben Fehler zu machen:

Dort: ist im Besitz des Mieters, beitzt aber einen Sperrvermerk

Hier: Besitz des Mieters, beitzt aber einen Sperrvermerk

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