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Verweigerungsschreiben des Betriebsrats per Fax

Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung zu einer Kündigung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen. Das Verweigerungsschreiben kann nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auch per Telefax wirksam und fristwahrend übermittelt werden.

Beschluss des BAG vom 11.06.2002
1 ABR 43/01
NJW 2003, 843

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