Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten

Bestanden in einem Betrieb für Arbeiter und Angestellte unterschiedliche Versorgungsregelungen und werden diese für die Zukunft vereinheitlicht, so haben die Angestellten keinen Anspruch auf Berechnung nach der ursprünglichen Regelung, wenn nicht dargelegt wird, dass ihre Betriebsrente bei einer rückwirkenden Anwendung der für die Angestellten geltenden Bestimmungen höher ausfallen würde. In dem entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber ausdrücklich eine Besitzstandswahrung zugesichert.

Urteile des BAG vom 23.04.2002
3 AZR 268 und 269/01
FAr 2002, 213
Pressemitteilung des BAG Nr. 30/02

0 Kommentare zu „Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung von Arbeiter”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.