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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo an alle...

habe ein kleines Hundeproblem (tatsächlich klein=5,9kg / Boston-Terrier).

Meine Vermieter haben ein etwas gestörtes Verhältnis zu Tieren....scheint mir...! (Obwohl oder gerade weil sie Landwirte sind!)

In meinem Mietvertrag steht dieses Pauschale "keine Tierhaltung erlaubt" drinn.
Ich bin nun schon seit Aug98 in dieser Wohnung -ohne Hund- und habe seit Ostern einen kleinen übriggebliebenen Hund aus der Zucht meiner Eltern.
Zu Anfang war er nur in Pflege für ein paar Tage, habe mich aber in den Kleinen total verliebt. Für mich hat sich auch (ohne Scheiß, um es so auszudrücken) die Lebensqualität enorm verbessert. Durch die täglichen Gassigänge lern ich erst jetzt Nachbarn und Umgebung kennen. Man hat einfach was zum betüteln und hat einen anderen Halt, obwohl ich vor 5 Wochen darüber gelacht hätte!!!

Der Kleine ist absolut pflegeleicht, bellt nicht, hat kurzes Fell, ist freundlich und hat ein ruhiges Wesen.

Die Frau meines Vermieters hat jetzt aber einen Streit vom Zaun gebrochen wegen dem Kleinen. Wie sieht nun die rechtliche Seite aus?
Dürfen die Vermieter mir wieder diese "Lebensqualität" nehmen weil sie Tiere nur als Nutz- und Schlachttiere oder max. als scharfen Kettenhund im Hof akzeptieren?
(Die denken allen Ernstes, daß Hunde und Katzen in der Wohnung nur rumscheißen und die Türrahmen vernagen....!!!)

Im Mietvertrag des Mieters unter mir ist keine Tierhaltung verboten.

Sollte ich die Kündigung bekommen, darf der Kleine dann die 3 Monate Kündigungszeit dableiben, oder darf mir auch fristlos gekündigt werden?


Fragen über Fragen.....
Hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen....

Danke Nitribitt
Stichwörter: generell + tierhaltung + verboten

2 Kommentare zu „Tierhaltung generell verboten?!”

Gast Experte!

Solche generellen Haustierverbotsklauseln würde ich nicht aktzeptieren. Da wäre ja auch mein Goldfisch mit eingeschlossen und das kann ja nicht im Interesse des Vermieters liegen. Google findet bestimmt ein passendes Urteil für Dich!

Grüße!

P.S: Ich hatte hier doch schonmal drauf geantwortet...

Oliver Curd Experte!

Hi,

Ihr Mietvertrag enthält das uneingeschränkte Verbot jeglicher Tierhaltung, diese vereinbarung ist unwirksam. (BGH WM 93, 109)Bei diesre unwirksamen Klausel darf der vermieter eine Hundehaltung nur dann verbieten,wenn er konkrete Störungen durch den Hund nachweist (LG Freiburg WM 97, 175)

o.c

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