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Verwalterzustimmung zu baulichen Veränderungen

Bauliche Veränderungen an Eigentumswohnanlagen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Sieht die Teilungserklärung vor, dass die Wohnungseigentümer vor baulichen Veränderungen die Zustimmung des Verwalters einholen müssen, so tritt die Zustimmung des Verwalters im Regelfall nicht an die Stelle der einstimmigen Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer, sondern ist neben dieser erforderlich.

Beschluss des OLG Köln vom 15.10.2003
16 Wx 97/03
ZR-Report online

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