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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Meine Freundin hat einen Mietvertrag unterschrieben und sollte einen Wohnberechtigungsschein "nachreichen". Der Vermieter meinte nur "den braucht sie weil die Wohnung auf einem historischen Gelände liegt". Der Antrag auf diesen Schein wurde dann aber abgelehnt. Die erste Miete hat sie bereits bezahlt und auch erste Mahlerarbeiten in der Wohnung durchgeführt. Da sich aber ihr privates Umfeld geändert hat, ist sie nicht mehr wirklich an der Wohnung interessiert. Nun meine Fragen:

Ist der unterschriebene Mietvertrag überhaupt geltend? Der Vermieter ist doch eigentlich verpflichtet, sich vor Vertragsschluß einen gültigen WBS vorweisen zu lassen und ohne diesen ist ja nun eine wichtige Voraussetzung des Vertrags gar nicht gegeben.

Muß der Vermieter die bereits gezahlte Miete wieder zurückzahlen?

Muß der Vermieter die entstandenen Renovierungskosten erstatten?

0 Kommentare zu „Mietvertrag aber Wohnberechtigungsschein wurde abgelehnt”

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