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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo alle zusammen,

meine Freundin und ich wollen jetzt unsere erste gemeinsame Wohnung beziehen. 120qm ect, echt ein traum von wohnung. jetzt geht es um folgenden Sachverhalt im Mietvertrag:

Staffelmiete: ab 01.12.2005 400,00 Euro
ab. 01.12.2006 425,00 Euro
ab 01.12.2007 450,00 Euro

im gleichen Atemzug:

Mietvertrag befristet auf 3 Jahre, da der Vermieter Laminat auf seine Kosten verlegt.

Wir müssen nur unsere Wunschfarbe anbringen.

Was ist gesetz dem Fall meine Freundin und ich wollen nach einem Jahr ausziehen, aus beruflichen oder beziehungstechnischen gründen.
Geht es oder nicht?

Habe leider noch keinen MV vorliegen, kommt im laufe der woche.

Danke für Hilfe
Stichwörter: sieben + siegeln + mietvertrag

2 Kommentare zu „Der Mietvertrag?!?! mit sieben Siegeln”

Susanne Experte!

Mit welcher Begründung will der VM eine Staffelmiete und damit die Miete innerhalb von 2 Jahren erhöhen? Wird die Wohnung bis 2007 irgendwie "besser" ?
Zur Zeit herrscht ein ziemlich entspannter Wohnungsmarkt, das kann man auch am Preis 400€ für 120 qm sehen. Bitte nicht vergessen, dass hier relativ viel Nebenkosten anfallen werden!!!
Die 3 Jahre gegenseitiger Kündigungsausschluss heist: Ihr könnt die nächsten 3 Jahre nicht ordentlich kündigen. Nach 1 Jahr ausziehen ist nicht!
Hier solltest Du nochmal verhandeln!

joshbrhv

Hey Susanne,

die Staffelmiete wurde vereinbart da ich den Mietpreis um fünfzig euro gedrückt habe und der in den nächsten wieder angehoben wird.

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