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LieberMieter hat diese Frage gestellt
Hallo, über folgenden fiktiven Fall mache ich mir aktuell Gedanken:

Angenommen, eine Person schließt einen Mietvertrag mit Betriebskostenpauschale ab. Etwa drei Monate nach Einzug sendet der Vermieter ein Schreiben, in dem er darauf hinweist, dass er in Kürze Rauchmelder installieren wird. Diese sind entsprechend der Bauordnung des Bundeslandes jedoch bereits vor Abschluss des Mietvertrages Pflicht gewesen (Übergangsphase bereits vorbei). Wäre der Vermieter nicht in der Pflicht gewesen, die Kosten für die Rauchmelderwartung bereits bei Vertragsabschluss in die Betriebskostenpauschale einzuberechnen, woraus sich ergäbe, dass eine Erhöhung der Betriebskostenpauschale unzulässig ist? Der Mietvertrag wurde noch mit dem alten Vermieter abgeschlossen, der das Haus vor Beginn der Mietdauer verkauft hat.

Vielen Dank!

0 Kommentare zu „Betriebskostenpauschale wg zu spät installierten Rauchmeldern”

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