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Nadine84 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bin vor kurzem in eine neue Mietwohung gezogen und habe nun festgestellt, dass die Stromversorgnung in dem Haus doch recht veraltet ist. Soll heißen, es gibt keine Nullleiter, sondern nur Schutzleiter und Außenleiter. Und somit kann man den Schutzleiter in seiner Funktion als "Schutzleiter" nicht verwenden sondern muss ihn als Nullleiter hernehmen. Somit gibt es auch im gesamten Haus keine FI-Schalter. Jetzt ist die Frage, ob es möglich ist, vom Vermieter zu verlangen, wenigstens fürs Badezimmer einen FI-Schalter einzubauen, was mittlerweile ja sogar vorgeschrieben ist!? Da es doch eine erhebliche Gefahr im Badezimmer darstellt, was uns auch durch einen befreundeten Elektriker bestätigt wurde.

Danke für die Antworten!

1 Kommentar zu „FI Schutzschalter”

Susanne Experte!

Nein, gemietet wie gesehen! Neue Bestimmungen gelten auch nur für Neubauten, ansonsten gelten die Bestimmungen des Baujahrs. Lediglich bei Altbauten gibt es Urteile, dass ausreichend abgesichert werden muss um elektrische Geräte des täglichen Gebrauchs auch gleichzeitig zu verwenden, ohne dass dauernd die Sicherung rausspringt.

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