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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Anfang Juli habe ich einen Laden eröffnet. Einzelhandel mit empfindlichen Maschinen.
Mit Freude bin ich morgens hin und abends wieder raus.
Nach etwa einer Woche dachte ich, ich hätte mich erkältet.
Symptome: brennende Augen, Tränensäcke, laufende Nase Unwohlsein.

Leider hatte ich keine Gelegenheit einen Arzt aufzusuchen, da ich keine Mitarbeiter habe die mich hätten verträten können.

Etwa 3 Wochen nach dem Einzug bröckelte plötzlich die Farbe von der Wand.

Da ich mit meinem Geschäftsaufbau zu beschäftigt war und mich eh nicht wohl fühlte,
habe ich mich nicht weiter darum gekümmert.

Als ich die abbröckelnde Farbe in meinem Laden bei einer Zigarettenpause vor dem Laden meiner Ladennachberin erwähnte, meinte Sie:
„In der Mietwohnung über meinem Laden sei vor Jahren ein Rohrbruch gewesen und vom Vermieter saniert worden.“

Ich doofe Nuss hab nicht weiter nachgedacht und bin zur Tagesordnung übergegangen.

Seit Juni habe ich bis letzte Woche während der Geschäftszeiten die Eingangtür geöffnet gehabt. Jetzt wo ich sie wegen der Kälte tagsüber geschlossen halte, hat sich mein Gesundheitszustand erheblich verschlechtert und selbst meine Geschäftsnachbarn sowie Freunde sprachen mich auf mein schlechtes Aussehen an.

Mein Mann packte mich am vergangenen Wochenende zwangsweise ins Bett und ich kam zur Ruhe.
Durch die Ruhe wurde mir einiges klar, was ich wohl in meinem Aufbaustress verdrängt hatte.

Vorgestern habe ich mich etwas in der näheren Nachbarschaft umgehört und einiges mehr in Erfahrung gebracht.

Hier nun das Ergebnis.

Anfang März 2003 entstand durch einen Rohrbruch ein Wasserschaden in erheblichem umfang.
Trockenlegungsversuche sind wohl gemacht worden.
Die Wohnung in welcher der Rohrbruch entstand ist bis heute nicht saniert.

Mein Mietvorgänger (hat jetzt einen größeren Laden bei dem gleichen Vermieter)
Er war im Laden ständig erkältet (dachte er bis gestern jedenfalls)
und hatte auch ständig geschwollene Augen gehabt.
Beim Auszug entdeckte er Feuchtigkeitsschäden und hat Sie dem Vermieter gemeldet.
„Die haben wohl was drüber gestrichen und anschließend ist unser Mahler drüber.“
Sagte er gestern.

Ein anderer Nachbar sagte noch: „Schade die haben sich solche mühe gegeben den Laden trocken zu bekommen…..haben später extra alles mit noch Rehgipsplatten ausgestattet damit es wieder gut aussieht.“

Das waren die Dinge die ich die letzten zwei Tage in Erfahrung bringen konnte.

Mein Vermieter hat mir den sehr großen (einige tausend Qubiklieter) Wasserschaden verschwiegen.
Sagte nur, das die Wohnung über meinem Laden irgendwann komplett saniert werden müsse, da er Mietwandalen hatte. Wann die Sanierung stattfinden würde sagte er nicht, nur das es sicher noch einige Zeit dauern würde.

Das ich empfindliche elektronische Geräte in wert von ca. 25.000 Euro die ich für mein Bussenes benötige und mit ins Geschäft bringe, wusste er schon vor Vertragsabschluss.

Heute war ich beim Arzt.
Eine Erkältung ist ausgeschlossen und alles deutet auf eine Allergie
(eventuell Schimmelpilz) hin.
Ein Hautarzt Termin zum Nachweis ist vor mitte November nicht möglich.

Ich brauche Hilfe.

Ich möchte definitiv nicht weiter im Laden bleiben.
Auch wenn mein Vermieter weiter an der Feuchtigkeit und am Schimmel rumbasteln will.

Ich habe Angst um meine Gesundheit (bin noch Nierenkrank)
und auch um meine Maschinen, da Feuchtigkeit Sie unbrauchbar macht.

Danke fürs zuhören,
Twiety[/color:f7f22]
Stichwörter: weiter + angst + aufzuhalten + laden + meinem

2 Kommentare zu „Angst mich weiter in meinem Laden aufzuhalten.”

Susanne Experte!

Damit alles richtig läuft, Sonderkündigung wg. Gesundheitsgefährdung mit einem RA aufsetzen. Möglicherweise ist ein Gutachten nötig, auf jeden Fall ein Attest eines Facharztes.

Aspergillus aktiver Benutzer

Hallo Twiety,

ein Kündigungsrecht wegen einer Schimmelpilzbelastung besteht nur dann, wenn die Nutzbarkeit der Wohnung im Ganzen beeinträchtigt ist. Ob Schimmelpilzbildung in Mieträumen eine Gesundheitsgefährdung darstellt, ist allgemein nicht zu beantworten, sondern immer eine Frage des Einzelfalls; erforderlich ist hier oft die Untersuchung durch einen Sachverständigen.

Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshof vom 01.03.2000:[/u:768e1]
Behauptet ein Mieter, die Mietsache sei nach Reparaturversuchen des Vermieters immer noch mangelhaft, so trägt der Vermieter die Beweislast für den Erfolg seiner Mängelbeseitigungsmaßnahmen.

MfG Aspergillus <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

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