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ramses72 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich bin Anfang Dez 2010 aus meiner alten Wohnung ausgezogen!Es wurde keine Ablesung gemacht, weil der Vermieter meinte, ich müsste das selbst zahlen und sollte doch lieber bis zur normalen Ablesung im April warten!Der Hausmeister hat sich aber mit mir die zahlen aufgeschrieben und ein Übergabeprotokoll erstellt(keine Schäden in der whg u.s.w.)leider ist er verstorben.
So, da nun 1 Jahr verstrichen ist habe ich a)immer noch keine Abrechnung bekommen, meine Kaution immer noch nicht bekommen, aber seit Januar ca wohnt da schon der neue Mieter.Was soll ich tun?hat der Vermieter noch Anrecht mir eine Nebenkostenabrechnung aus zustellen?
MFG

2 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung nach Auszug”

Forseti Experte! 29.12.2011 15:36

Wenn das Kalenderjahr der Abrechnungszeitraum ist, dann muss diese am 31.12. spätestens im Briefkasten sein.

Ist der Zeitraum aber z.B. vom 1. April bis 31. März des Jahres, dann hat er noch etwas Zeit.

ramses72 01.01.2012 15:33

Danke für die Antwort.
Wusste nicht, das ich jetzt noch bis April 2012 warten muss......

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