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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
gibt es ein rücktrittsrecht bei neu unterzeichneten mietverträgen? wenn ja, wie sind die fristen?

1 Kommentar zu „rücktrittsrecht bei mietverträgen”

Susanne Experte!

Es gibt kein Rücktrittsrecht bei Mietverträgen. Man kann den MV nach den vereinbaren Fristen kündigen, i.d.R. sind das 3 Monate. Gekündigt werden muss zum 3. Werktag des ersten Monats. Sollte jetzt gekündigt werden, so gilt die Kündigung zum 31.01.2006.
Ganz grosse Ausnahme:
unter folgender Voraussetzung könnte man innerhalb von 14 Tagen vom MV zurücktreten: Wenn der VM oder der Makler einen Kurzbesuch machen und sich dabei den MV wirklich zwischen Tür und Angel unterschreiben lassen. Hier wäre dann von einem sog. Haustürgeschäft zu sprechen.

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