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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe jetzt schon seit einigen Tagen die entsprechenden Suchmaschinen im WWW geqäult, konnte aber bislang auf mein "Problem" keine zufriedenstellende Info finden...

Wir wohnen seit 2 Jahren in einer Einliegerwohnung (Dachgeschoß) in einem Einfamilienhaus. Der Vermieter (alleinstehend) bewohnt das Erdgeschoß und nutzt den vorhandenen Keller (die Waschküche wird von uns mitbenutzt).
Laut unserem Mietvertrag (handelsüblicher 08/15-Formular-Mietvertrag) zahlen wir pro Monat neben der Kaltmiete eine Nebenkostenpauschale über 100 Euro (für Wasser, Gas, etc... - ist alles separat im Vertrag aufgeführt).
Die entstehenden Nebenkosten werden zu gleichen Teilen zwischen uns und dem Vermieter geteilt. Eine verbrauchsabhängige Berechnung der Nebenkosten (hier va. der Heiz- und Wasserkosten; die Versorgung mit Heizung sowie Warmwasser erfolgt durch zwei separate Anlagen für das komplette Haus) erfolgt nicht - lediglich die Gesamtsumme wird über einen Gaszähler sowie eine Wasseruhr festgehalten).

Jetzt zu den beiden Fragen:

1. Vor einigen Tagen wurde uns die Originalrechnung der Stadtwerke präsentiert, in der die entsprechende Nachzahlung (insgesamt ca. 780 Euro!!!) aufgrund des Wasser- & Gasverbrauchs für das komplette Haus aufgeführt ist. Nach Ansicht des Vermieters sei es ein Entgegenkommen von ihm, wenn wir diese Nachzahlung zu 50% übernehmen (und nicht zu 66%, da wir das Dachgeschoß mit zwei Personen bewohnen). Nach unserem ersten Mietjahr war eine entsprechende Nachzahlung für uns von ca. 100 Euro fällig...
Uns kommt der Betrag viel zu hoch vor, zumal wir unser Heiz- und Wohnverhalten nicht geändert haben.
Welche Möglichkeiten gibt es rechtlich, diese Nachzahlung abzulehnen?

2. Mit Wirkung zum 31.12.2005 haben wir unsere Wohnung fristgerecht gekündigt . Wir werden jedoch bereits vorzeitig Mitte November ausziehen, so daß die jetzige Wohnung ca. 1,5 Monate leerstehen wird. Ist es zulässig, daß für diesen Zeitraum die volle Warmmiete (also die entsprechende Kaltmiete zuzügl. der vereinbarten Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von 100Euro) bezahlt werden muß, obwohl tatsächlich durch uns keinerlei Verbauch mehr erfolgt ODER ist die Zahlung der Kaltmiete (zumindest für den letzten vollen Monat) ausreichend?

Danke im voraus für die Antworten!

Gruß,

Alex

2 Kommentare zu „Frage zu NK-Vorauszahlungen / NK-Abrechnung”

volker* Experte!

Hallo Alex,

Laut unserem Mietvertrag (handelsüblicher 08/15-Formular-Mietvertrag) zahlen wir pro Monat neben der Kaltmiete eine Nebenkostenpauschale[/b:a6ca8] über 100 Euro (für Wasser, Gas, etc... - ist alles separat im Vertrag aufgeführt). [/quote:a6ca8]

Zahlst du nun eine Pauschale oder eine Vorauszahlung.

Über eine Vorauszahlung muss abgerechnet werden. Über die Pauschale nicht; diese kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden.

Bei einem vom Vermieter selbst bewohntem Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen gilt die Heizkostenverordnung nicht. Damit ist eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten und des Warmwassers nicht notwendig. Es gilt damit der im Mietvertrag vereinbarte Umlageschlüssel.

Viele Grüße
Volker

Gast Experte!

Hallo Volker!

Danke für deine Antwort...
Mmmh, wie kann ich denn genau herausfinden, ob ich nun eine Pauschale oder eine Vorauszahlung leiste?
Im Mietvertrag steht unter dem Punkt Miete und Nebenkosten folgendes:

Die Bruttokaltmiete (einschl. Betriebskosten OHNE Heizunh und Warmwasser) beträgt xxx Euro

Neben der Miete sind monatlich zu entrichten: Heizkostenvorschuß gem §5 (nix weiteres angegeben): xx Euro

Monatlich zu zahlen: Summe aus Bruttokaltmiete und Heizkostenvorschuß (xxx Euro + xx Euro)

Die Betriebskosten sind (...) als Vorschuß vom Mieter zu zahlen....

-----

Die Betriebskosten für Heizung und Warmwasser werden nach der Heizkostenverordnung vom Vermieter umgelegt (Wohn- o. Nutzfläche o. umbauten Raum der beheizten Fläche und nach einem dem Energieverbrauch rechnungtragenden Maßstab).


Wenn ich das jetzt richtig lese, dann habe ich eine Vorauszahlung für die Nebenkosten, worüber notwendigerweise eine Abrechung erforderlich ist?
Irgendwie stehe ich als absoluter Laie ganz schön ratlos da und verstehe den Mietvertrag nicht so wirklich (im Hinblick auf die Nebenkosten / Betriebskosten / etc...)


Gruß,

Alex

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