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Gast
hallo,
sagen wir mal so, bleiben sie stur und sagen "die nkabrechnung ist zu spät angekommen u. deswegen "verjährt" ", so muß der vermieter ihnen beweisen das die abrechnung ihnen in der 12 monatsfrist zugegangen ist - kann er das ? - denke nicht <!-- s
--><!-- s
--> sie haben also die besseren karten.