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Reisszahn hat diese Frage gestellt
Hi zusammen,
ich wohne in einer Wohnung im 4. Stock ohne Fahrstuhl. Seid ca. 1 Monat habe ich ein Knie leiden -> Ursache "Arthritis" -> Der Arzt sagt, wenn ich noch länger etwas von meinem Knie haben will, muss es geschont werden, was aber bei meiner Wohnung unmöglich ist.
Habe ich in solchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht oder weiterhin die nur 3 monatige Kündigung?
Stichwörter: kndigung + krankheit + fahrstuhl

1 Kommentar zu „Kündigungsrecht bei Krankheit”

Mietermini Profi 30.06.2008 10:56

Hallo Reisszahn,

für diesen Fall gibt es kein Sonderkündigungsrecht, Sie müssen die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten.

Gruß
Mietermini

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