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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich bin gerade in meine neue Wohnung eingezogen. Da der Vormieter selbst vor ein paar Jahren eine neue Toilette eingebaut hat, habe ich die mit übernommen.
Jetzt wurde bemerkt, daß die Toilette undicht ist. Ich wurde bei der Arbeit informiert, dass es in der Wohnung unter meiner von der Decke tropft.
In meinem Bad selbst war aber nur eine minimale Pfütze.

Meine Fragen: Meine Toilette muß ich ja wohl selbst reparieren (lassen) - leider. Wie sieht das aber aus mit den Wasserschäden? Denn das Bad stand ja jetzt nicht unter Wasser, sondern es hat nur getropft. Da darf das doch eigentlich nicht durch die Decke gehen, oder? Ich meine, dann dürfte ja nie was daneben gehen und ich dürfte dann ja nicht mal wischen, weil ich immer Angst haben müßte, dass da gleich was durchtropft.

Weiß jemand von Euch die rechtlichen Gegebenheiten?

Vielen Dank schon mal!

Nora

5 Kommentare zu „vom Vormieter übernommene Toilette/Wasserschäden”

Susanne Experte!

Ich kann das so nicht nachvollziehen: Was wäre passiert, hättest Du das Klo des Vormieters nicht übernommen?
Hätte Deine Wohnung ohne den Vormieter keine Toilette ?
Hättest Du eine Wohnung ohne Toilette gemietet ? Hat der Vormieter eine Ablöse verlangt?
Sanitäranlagen gehören dem Vermieter, sie sind fest mit dem Gebäude verbunden und gehen daher nach Einbau in das Eigentum des VM über.
Ist im Mietvertrag etwas anderes vereinbart?

-die Toilette tropft, das ist ein Mangel, der dem VM schriftlich gemeldet werden muss, sonst haftet der Mieter für Folgeschäden. Dem VM schriftlich eine Frist zur Beseitigung setzen.

Nora

Hallo!Ich weiß nicht, was passiert wäre, wenn ich die Toilette nicht übernommen hätte. Wahrscheinlich hätten Sie einen anderen Interessenten genommen - es gab nämlich 50...
Eine Ablöse wollte der Vormieter nicht. Im Mietvertrag ist vereinbart, daß ich die Toilette übernommen habe.
Deshalb weiß ich halt nicht, wer jetzt die Reparatur zahlen muß...

Gruß,
M.

Susanne Experte!

Was steht denn da im Mietvertrag in Bezug auf die Toilette?

Nora

Hallo!

Genau steht da:

Mietereigene Gegenstände:
Folgende vom Vormieter übernomme Gegenstände gehören nicht zur Mietsache und sind auf Verlangen des Vermieters zu entfernen, wenn dieser eine Modernisierung durchführt oder das Mietverhältnis endet:

....
Bad: WC-Becken, Spülkasten
...

Meinst Du, da kann man was machen?

Danke und Gruß!
Nora

Susanne Experte!

Das würde bedeuten, dass Du eine Wohnung ohne Toilette gemietet hast.
Das solltest Du bei einem Anwalt für Mietrecht dringend prüfen lassen, ob diese Klausel so rechtswirksam ist.

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