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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Das mit der Sorgfaltspflicht im Maklervertrag ist möglich, allerdings ist Dein Vertragspartner Dein Vermieter, daher solltest Du versuchen, ihn haftbar zu machen, er kann sich dann auf den Maklervertrag beziehen.
Mach eine Kopie der Anzeige und teile dem VM schriftlich mit, dass Du geschädigt worden bist während Du Deiner Pflicht nachgekommen bist, Besichtigungen möglich zu machen. Sollte der Schaden nicht ersetzt werden, wirst Du während Deiner Mietzeit keine weiteren Besichtigungen mehr zustimmen.

1 Kommentar zu „Diebstahl bei Massen-Wohnungsbesichtigung”

Erik22

na ja neuer besichtigungstermin steht eh nicht zur diskussion, weil ein mieter gefunden wurde ... und der vermieter ist betroffen, aber dem geht das ansonsten am arsch vorbei ... und wenn ich dem komme, dass ich von ihm 150 euro haben will wird er schwierigkeiten machen mit den 1000 euro kaution, die ich von ihm noch zu bekommen habe.

einbehalten kann ich auch nix, die letzte miete meinerseits ist bereits bezahlt

hab schon gedacht ich warte bis ich die kaution hab und werd dann schreiben ich will das geld ... aber alles scheisse ... immerhin kann der vermieter ja auch nix dafür.

ich kann nur jedem raten, einem solchen massenbesichtigungstermin nicht zuzustimmen und auch nicht mehr als 2-3 leute in die wohnung zu lassen. nur leider war ich zu feige zu dem zeitpunkt mein maul aufzureissen ... könnt mich so in den hintern beissen, weil es jetzt doch an mir hängen bleibt der makler kassiert ne provision, hat fast keine arbeit und der vermieter hat nen nachmieter, nur ich bleib zum schluss auf meinem schaden sitzen .... zum kotzen! <!-- s :cry: --><!-- s :cry: -->

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