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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe ein Problem mit meiner Abrechnung 2002. Meine Vermieterin belastet mir meine komplett verbrauchte Wassermenge als Kalt wasser und dann 'zusätzlich' die davon erwärmte Menge Warmwasser! Das heisst das ich bsp. 5 L Kaltwasser als solches UND dann nochmal als Warmwasser zahlen soll.

Kann das rechtens sein?

Ich hoffe mir kann hier kurzfristig jemand Hilfe leisten, denn ich steh unter Zugzwang....typische Fristsetzung!

NICOLE
Stichwörter: kaltwarmwasser + abrechnung

5 Kommentare zu „Kalt-Warmwasser Abrechnung”

Gast Experte!

Sprich doch mal Deine Vermieterin auf den Fehler an. Generell müssen ja alle Belege vorhanden sein und können von Dir eingesehen werden. Lass Dir die Wasserabrechnung genau erklären. Wenn es da logische Fehler gibt, muss Du den Vermieter darauf hinweisen und er muss die Abrechnung dann korrigieren.

Zur Frist: Du hast vier Wochen Zeit, die Abrechnung zu prüfen. Nach vier Wochen musst Du die Nachforderung dann begleichen. Du kannst dann aber immer noch unter Vorbehalt bezahlen (z.b beim Betreff der Überweisung erwähnen!) und hast dann ein Jahr (!) Zeit, Deine Einwände vorzubringen.

War das schnell genug geantwortet?

Gast Experte!

War das schnell genug geantwortet?

Ja, danke, <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Ich habe diese Art der Nebenkostenabrechnung bei meiner Vermierterin schon benängelt, habe sie daraufhingewiesen das ihr da ein Fehler unterlaufen sein muss. Sie drängt allerdings auf Bezahlung, da sie keinen Fehler erkennen kann.

Ich habe leider im Netz nichts weiter über Warm-Kaltwasser Abrechnungen gefunden. Ich kann mir einfach nicht vorstellen das ich ein und dieselbe Wassermenge zweimal zahlen muss! (einmal kalt, einmal warm)

Vielleicht finde ich ja heute irgendwo einen Hinweis auf 'normale' Abrechnungsweisen!

Danke nochmal und einen schönen Tag.

NICOLE

Oliver Curd Experte!

Hi,

Kosten aus Abrechnung 2002 ??? wann wurde sie zugestellt??? wir haben jetzt 2004, d.h. ist verjährt. Vermieter muss Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes dem Mieter zugehen lassen was später kommt hat VM pech Ausschlussfrist. Sie brauchen nichts zu zahlen.



o.c

Muffin

Hallo,habe gestern meine Nebenkostenabrechnung auch erhalten und mir wurden auch die Warmwasser 34m³ mit auf den Kaltwasserverbrauch gerechnet ich zahle also auch einmel den Ölverbrauch + Kaltwasser und Abwasser und Heizungsenergie bis also nicht alleine mit deinem Problem werde mich jetzt auf jeden Fall mit meinem Anwalt in Verbindungsetzen denn bei mir stimmt die ganze Abrechnung nicht denn mein Vermieter hat demnach in einem Jahr keinen Liter Öl verbraucht das ganze ist komisch . <!-- s :twisted: --><!-- s :twisted: -->

Gast Experte!

schaut doch mal nach ob es sich bein Warmwasserkosten sich nicht nur die Warmwasseraufbereitungskosten handelt.

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