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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Brauche dringend und schnell eure Hilfe!
Seit meinen Einzug vor 9 Jahren hat mein Vermieter niemals eine NK-Vorauszahlung gefordert. Im Vertrag steht auch kein Betrag über eine Vorauszahlung oder eine Pauschale. Nur dieser Text:

"Für die Vertragsdauer ist der Pächter zur Übernahme sämtlicher zu entrichtender Steuern, Abgaben und sonstiger Lasten, die im Zusammenhang mit dem Gewerbebetrieb anfallen, verpflichtet. Er trägt weiterhin sämtliche Kosten für Heizung, Strom, Versicherungen, Grundsteuer etc. welche gegebenenfalls anteilsmäßig auf ihn entfallen. "

Nun habe ich zum ersten mal eine Abrechnung erhalten und soll über 11.000,- EUR nachzahlen. Abgerechnet hat er jetzt Kanal & Wasser, Müll & Straßenreinigung, Schornsteinfeger, Versicherungen und Grundsteuer. Er hat mit geschrieben, dass er mir erst ab 2000 NK berechnet, den Rest aus den Jahren davor würde er mir erlassen! Heizung und Strom zahle ich direkt an den Versorger. Kann er diesen hohen Betrag tatsächlich nachfordern?
Ich hatte eigentlich nicht mehr damit gerechnet, dass je etwas kommt.
Danke für schnelle Antworten!
Stichwörter: betriebskosten + jahren

3 Kommentare zu „Betriebskosten nach 9 Jahren”

Susanne Experte!

Ist ja interessant, dass bei einer Forderung von 11 Tsd Euro sogar daran gespart wird, zum Anwalt zu gehen und solche Fragen in einem Laienforum gestellt werden!
<!-- s :twisted: --><!-- s :twisted: -->
Bei Forderungen in dieser Höhe sollte man an einer qualifizierten und verlässlichen Aussage interessiert sein, jeder RA, der einem Ausgaben in dieser Höhe einspart, ist doch sein Geld wert !!!

charlie34

Ein Termin bei meinen Anwalt klappt leider erst in 14 Tagen, da Urlaubszeit!
Hätte schon gedacht, dass vielleicht jemand Erfahrungen in dieser Richtung hat.
Gibt es eigentlich Fristen die ich nicht verpassen darf?
Muss ich wiedersprechen? Und wenn ja, bis wann? <!-- s:? --><!-- s:? -->
Gruß
Charlie34

*Jana* aktiver Benutzer

Hallo,
was ist denn bei der ganzen Sache rausgekommen?

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