Wohnen und leben
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Fogel hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe ein wenig rumgesucht, aber leider kein vergleichbares Thema gefunden.

Vorerst die Hintergrundinformationen:
Wir (= 2 andere Personen + ich) leben in einem Mietshaus. Das ganze ist als „Studentenwohnheim“ aufgezogen, d.h. jeder mietet ein Zimmer und hat für den Rest (Küche, Wohnzimmer, Bäder etc.) = Gemeinschaftsräume Zutritt.
Im Vertrag steht das so:

„§1,4
Die im Erdgeschoss des Hauses gelegenen Gemeinschaftsräume sowie die Terrasse und der Garten sind nicht mitvermietet. Es besteht kein Anspruch auf Nutzung durch den Mieter. Soweit ihre Benutzung gestattet wird, regelt dieses die Hausordnung.“

(Ich übertrage den Originialtext… Die Rechtschreib/Interpunktionsfehler lassen darauf schließen, dass der Vertrag selbst zusammengebastelt ist--- an anderen Stellen ist das noch deutlicher merkbar, hier aber in meinen Augen unrelevant)

In der Hausordnung ist dazu folgendes vermerkt:
Nichts.

Nun ist es so, dass wir auch Nebenkosten, Gez-Gebühren für den Fernseher im Gemeinschaftsraum etc. zahlen, und natürlich auch für die Instandhaltung verantwortlich sind.

Dann gibt es was zur „Ausübung des Hausrechts“, was auch oft in Anspruch genommen wird:

„§15
Dem Mieter ist bekannt, dass dem Vermieter die Beaufsichtigung der Pflege des Grundstückes, des Hauses mit allen Räumen und des Inventars obliegt und insbesondere auf die Einhaltung der Hausordnung achtet. Er und/oder ein vom Vermieter Beauftragter üben daher das Hausrecht für die Eigentümer/Vermieter aus. Den Anweisungen der Personen ist Folge zu leiste. Soweit dem Mieter eine Anordnung durch diesen Vertrag oder die Hausordnung nicht gedeckt erscheint, wendet er sich zur Streitentscheidung nach Ausführung dieser Anordnung an den Vermieter oder einen Beauftragten.“

Dieses „Recht“ wird leider benutzt, um unsere Gemeinschaftsräume als Allgemeingut zu betrachten. Der Vermieter + Familie wohnt nur eine Straße weiter.
Leider ist deswegen oft der Sohn in unseren Gemeinschaftsräumen, um fernzusehen und Freunde mitzubringen. Dabei wird viel geraucht und gekifft. Oftmals war es der Fall, dass ich oder ein Mitbewohner nach 22 Uhr nach Hause kamen und fremde Menschen in unserem Wohnzimmer saßen.
Wir haben das Thema beim Vermieter angesprochen (nicht die Tätigkeiten des Sohnes, aber seine Anwesenheit – leider waren wir einige Zeit lang befreundet), welcher sich auf die Ausübung des Hausrechtes bezog und meinte, sein Sohn wäre sein Beauftragter und deswegen befugt, „anderen Interessenten das Haus zu zeigen“. (was purer Blödsinn ist)…

Das verärgert mich natürlich, da ich u.a. durch durchs-Haus-polternde Menschen geweckt wurde (um 23.30 Uhr unter der Woche), und die Mietpreise wirklich horrend sind.

Leider weiß ich nicht, wer Recht hat, ob ich das gestatten muss, was ich dagegen tun kann…

Ich wäre sehr sehr dankbar für Hilfe und Rat!
Mit freundlichen Grüßen aus Düsseldorf,

Fogel
Stichwörter: zugang + zutritt + hausrecht + mietrecht + wohnheim

0 Kommentare zu „Sohn der Vermieters hälts sich kiffend in unseren Gemeinschaftsräumen auf(lang)”

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