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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

bereits zum 30.04.2005 hatte ich dieses Jahr meinen Mietvertrag gekündigt.
Die Wohnungsübergabe war schon Mitte des Monats.
Es gab keinerlei Beanstandungen oder Mängel an der Wohnung.
Bei der Wohungsübergabe habe ich dem Vermieter meine Küche verkauft.
Bis August bin ich hinter meinem Vermieter hinterhergelaufen, um die Mietkaution zuerhalten, den Kaufbetrag für die Küche und die Nebenkostenabrechnungen.
Die Mietkaution habe ich inzwischen erhalten.
Den Betrag für die Küche behält er jetzt ein, um ausstehende Nebenkosten abzurechnen.
Ich habe 4 Jahre in der Wohnung gewohnt und bisher für kein einziges Jahr eine Nebenkostenabrechnung erhalten.
Heute schickt er mir eine eigene Auflistung aus der die Herkunft der Nebenkosten nicht hervorgehen und verlangt von mir Nebenkostennachzahlungen für die Jahre 2001 bis 2004. Das Jahr 2005 wird erst nächstes Jahr abgerechnet.
Die Höhe der Nebenkosten haben mich nicht nur verwundert sondern mir komplett die Sprache verschlagen.
Denn er will den gesamten Kaufbetrag der Küche einbehalten und sogar noch weitere 300 € Nebenkosten von mir.
Vor der Wohnungsübergabe hatte er mir jedoch noch in einem Gespräch mitgeteilt, dass ich noch eine Rückzahlung von ihm zu erwarten hätte.
Davon ist jetzt allerdings keine Rede mehr.
Zunächst habe ich jetzt erstmal eine genaue Aufstellung der Nebenkostenabrechnungen von ihm angefordert, um die Kosten nachvollziehen zu können.
Meine Frage ist aber, für welche Jahre darf er von mir jetzt überhaupt noch Nebenkostennachzahlungen verlangen und darf er den Kaufvertrag dafür ohne meine Einwilligung einsetzen?

Bitte meldet Euch schnell.
Vielen Dank im Voraus.
Karen

4 Kommentare zu „Nachträgliche Nebenkosten "verrechnen" ??????”

Susanne Experte!

Meine Frage ist aber, für welche Jahre darf er von mir jetzt überhaupt noch Nebenkostennachzahlungen verlangen und darf er den Kaufvertrag dafür ohne meine Einwilligung einsetzen? [/quote:d8483]
Die Frage verstehe ich nicht. Meinst Du das Geld vom KV der Küche?

Natürlich darf er das nicht einbehalten, da er die Küche ja schon erhalten hat. Andererseits hätte er die Kaution behalten können!
Handelt sich nicht zufällig um den gleichen Betrag?

Weiterhin ist über die Nebenkosten nach § 556 Abs. 3 jährlich
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html[/url:d8483]abzurechnen, daher kann er nur noch 2004 abrechnen und zwar bis zum 31.12.2005.

Was eine korrekte Nebenkostenabrechnung beinhaltet und was abgerechnet werden darf kann hier nachgelesen werden:

[url:d8483]http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenkosten/hauptseite.htm[/url:d8483]

Gast Experte!

Hallo und Danke für die schnelle Antwort.

Die Mietkaution und die Höhe des Kaufpreises sind absolut nicht identisch.

Mir ging es jetzt vor allem darum, über welchen Zeitraum er rückwirkend über den gesamten Mietzeitraum überhaupt noch Nebenkosten nachfordern kann.
Klingt ja schon mal super, dass er maximal noch 2004 einfordern darf.

Darüberhinaus stellt sich halt für mich die Frage, ob er den Kaufpreis einbehalten darf.
Meiner Meinung nach geht es schon mal nicht, weil es doch ein völlig anderes Rechtsverhältnis ist. Zwei verschiedene Vertragsgrundlagen, die nicht mit einander verrechnet werden können.

Seh ich das so richtig ??

Susanne Experte!

ja

Tomraid Experte!

Schaue mal hier noch nach, falls du offene Fragen hast <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

<!-- m --> http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/betriebskosten/00einleitung http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/bet ... itung.html <!-- m -->

MfG

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