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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,
ich habe in den letzten jahren meine betriebskostenabrechnung fristgerecht erhalten. der punkt wasser/abwasser war entschieden zu hoch. einsicht in die rechnung der wasserwerke hat gezeigt, dass eine mehr als unnatürliche steigerung des wasserverbrauchs in den letzten jahren vorlag. in dieser zeit hatten wir im haus (ca. 13 wohneinheiten) auch einen (schleichenden?) wasserschaden im keller. ich bat den vermieter dieser sache nachzugehen die rechnung anzupassen (an den alten wasserverbrauch) und die nebenkostenvorrauszahlung bei bedarf zu erhöhen und habe die rechnung vorerst nicht bezahlt. es passierte nichts, bis ein jahr später die nächste rechnung kam, woraufhin ich wieder genauso an den vermieter schrieb. sie war wieder entsprechend hoch, weil die vorrauszahlung immernoch so niedrig war. das geht jetzt seit drei jahren so (die 1. abrechnung war (damals noch rechtmäßig) über 4 jahre). da, trotz wiederholten aufforderungen, nichts passierte rechnete ich mit einer verletzung von treu und glauben und einer verwirkung der ansprüche. jetzt bin ich ausgezogen und der vermieter will mir die kaution nicht zurückbezahlen, weil die abrechnung noch offen sei. er möchte den wasserstand mit dem verbrauch nach den vor einigen monaten eingebauten wasserzählern vergleichen und die kautionsrückzahlung entsprechend mindern. darf er das?

6 Kommentare zu „NK-Vorrausz. nicht angepasst, Unstimmigk. nicht nachgegangen”

Susanne Experte!


sie war entsprechend hoch, weil die pauschale immernoch so niedrig war. das geht jetzt seit drei jahren so [/quote:0a5c6]

1. es handelt sich um eine Vorauszahlung und nicht um eine Pauschale
2. warum haben Sie die Vorauszahlungen nicht selbständig heraufgesetzt, wenn diese offensichtlich zu niedrig war ???
3. Seit 3 Jahren haben Sie die Nachforderungen aus den NK-Abrechnungen nicht bezahlt? Wundert mich nur, dass der VM noch keinen Mahnbescheid beantragt hat.

henrik

1. danke, habe ich im text geändert
2. für mich war die vorrauszahlung nicht zu niedrig, und wenn dann nicht abschätzbar wegen dem wasserschaden, deswegen habe ich den vermieter darum gebeten, dieser unnatürlichen erhöhung (das 2,5 fache in drei jahren bei 13 wohneinheiten mit gleichbleibender belegung) nachzugehen (was meiner meinung nach seine pflicht ist) und die pauschale selber anzupassen. das hat er nicht getan, ebensowenig eine neue rechnung geschickt, oder auf die alte verwiesen. deswegen meine vermutung, dass alles so in ordnung sei. und nach vier jahren dann sowas.
3. ...

die frage ist aber im wesentlichen, ob er mit meinem durchschnittlichen verbrauch von 6 Monaten (seit wasserzählereinbau) den wasserverbrauch der letzten 6 Jahre berechnen darf?
naja, und ob ich evtl. mit einer verwirkung wegen verletzung von treu und glauben rechnen kann?

Susanne Experte!

Die Nebenkostenabrechnung besteht aus mehreren Punkten. Wurde die gesamte Abrechnung nicht bezahlt <!-- s :shock: --><!-- s :shock: --> oder nur der strittige Punkt Frischwasser/Abwasser?
Die unstrittigen Kosten müssen[/u:f617f] bezahlt werden, ggf. beim Punkt Wasser als unstrittigen Betrag den des Vorjahres ansetzen und die Differenz zur Streitsache machen.

für mich war die vorrauszahlung nicht zu niedrig[/quote:f617f]

Was soll das denn heissen? Im Allgemeinen sowieso zu teuer? Gleichzeitig wird doch von Ihnen bemängelt, der VM hätte sie nicht erhöht?

die pauschale selber anzupassen. das hat er nicht getan[/quote:f617f]
Was aufgrund der Abrechnung durchaus auch von einem mitdenkenden Mieter verlangt werden kann! Aufgrund einer vorliegenden Abrechnung können die Vorauszahlungen von beiden Seiten ermässigt oder erhöht werden!!! Siehe § 560 Abs. 4 BGB-das ist ergo kein Argument!!!

die frage ist aber im wesentlichen, ob er mit meinem durchschnittlichen verbrauch von 6 Monaten (seit wasserzählereinbau) den wasserverbrauch der letzten 6 Jahre berechnen darf? [/quote:f617f]

Machen Sie dem VM den Vorschlag zur Güte. Verlangen Sie aber auch korrigierte Abrechnungen. Immerhin haben Sie Wasser verbraucht- nur weil ggf. die Abrechnung nicht stimmt, können Sie nicht daraus ableiten, gar nichts zu bezahlen. Im Normalfall kann man für den "schleichenden Wasserschaden", der sicher im Nachhinein schwer nachzuvollziehen ist, 10% der Wasserkosten abziehen!

Gast Experte!

danke ersteinmal für deine mühe und die detailierten antworten.

zu 1: alles außer dem wasser ist ausreichend durch die vorrauszahlugen abgedeckt, insofern war der einzig offene punkt das wasser.

1998-2001 sind 2002 gemeinsam abgerechnet worden. 1998 war die vz noch ausreichend. bis 2002 hat sich der wasserverbrauch für das gesamte wohnhaus (ca. 13 partien) fast verdreifacht, ohne dass ein hinweis vom vermieter kam. in dieser zeit war auch der wasserschaden, den ich allerdings nicht genauer bestimmen kann. hier ist der vm meiner meinung nach nicht seiner informationspflicht den mietern gegenüber nachgekommen.
danach dann meine erste bitte, sich doch darum zu kümmern und einen vorschlag für die neuen vz zu machen, sowie mir bitte eine rechnung auf basis eines kompromisses mit dem alten wasserverbrauchs zuzusenden. es gab keine antwort.
daher bin ich auch in den darauffolgenden jahren davon ausgegangen, dass etwas mit dem wasser nicht stimme und habe jedesmal wieder auf mein altes schreiben verwiesen. mit der bitte mich doch aufzuklären.
er hat sich nie gemeldet.
und jetzt will er den wasserverbrauch von mir zurückrechnen und alles verrechnen.

henrik

<!-- s :wink: --><!-- s :wink: --> der letzte beitrag war natürlich kein gastbeitrag, sondern von mir
henrik

Susanne Experte!

Wenn sich der Wasserverbrauch des gesamten Hauses verdreifacht hat (nicht die Kosten, weils einfach teurer geworden ist) sollte dies tatsächlich mit dem Versorger abgeklärt werden und das kann nur der Vermieter.
Gleichzeitig kann der M aber auch mal Einsicht in die Originalbelege nehmen, oder Kopien anforderung.
Bezüglich der Nachforderung des VM:nochmals schriftlich darauf hinweisen, dass auf Deinen Einspruch hin weder eine Korrektur der Abrechnung erfolgt ist noch eine Antwort.

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