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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

habe ein Problem. Habe in 2003 für ein halbes Jahr zur Untermiete gewohnt. Und war da auch sehr sparsam mit Wasser und Heizug. Mitte 2004 meldete sich die Vermieterin, dass sie eine Nachzahlung der Nebenkosten von ca. 600 Euro bekommen hat und wir das jetzt anteilig aufteilen können.

Nun meine Frage: Muss ich das jetzt nach 1,5 Jahreb noch zahlen??? Ich hatte mit ihr einen Untermietvertrag .
hier mals der genaue Wortlaut zur Miete und Nebenkosten:

"§ 2 Miete und Nebenkosten
1. Die Nettomiete beträgt monatlich _________________ EUR
2a Die Vorauszahlung auf die Nebenkosten beträgt monatlich __________________ EUR
2b Die Nebenkosten werden monatlich pauschal mit ___________________-EUR
3. Der zu zahlende Mietzins beträgt demgemäss monatlich und unter Berücksichtigung der
Vorauszahlungen bzw. Pauschalen insgesamt __________________ EUR
4. Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen/Pauschalen des Hauptmietvertrages, so
gelten die Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. Der Hauptmieter
kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhung im
Hauptmietverhältnis schriftlich nachweist.
5. Die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen richtet ebenfalls nach den Vorschriften
des Hauptmietvertrages."


Ich dank euch vielmals

2 Kommentare zu „Untermietvertrag- Nachzahlung Nebenkosten nach 1,5 Jahren”

Susanne Experte!

Nach Punkt 5 ganz offensichtlich: Du musst Dich an der Nachzahlung beteiligen. Immerhin ist der Verbrauch ja auch durch Dich entstanden, wo ist Dein Problem?
Eigenartig, dass die Mieterin sich schon Mitte 2004 bei Dir meldete, aber die Anfrage erst Mitte 2005 im Forum steht....

aaannneee

Sorry, das habe ich nicht genau beschrieben, sie meldete sich Mitte 2004 das erste Mal, dann nacvh nem halben Jahr und eben jetzt im August 2005 nochmal. Das Problem ist, dass wir die Nebenkosten nicht eindeutig zuteilen können, wer was verbraucht hat, da sie 6 Monate und ich 6 Monate dort in 2003 gewohnt habe. Sie ist doch aber als Hauptmieterin in der Nachweispflicht oder??? Sie hatte auch in den ganzen 1,5 Jahren, in den die Zahlung aussteht, nie einen Betrag genannt, oder mir persönlich eine Abrechnung für meine verbrauchten Sachen gegeben.

Anne

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