Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

im vergangenen Monat habe ich meine Frau geheiratet. Aufgrund melderechtlicher Bestimmungen mußten wir einen gemeinschaftlichen Hauptwohnsitz angeben. Entsprechend habe ich mich unter der Anschrift meiner Frau gemeldet, welche 200km entfernt von meinem eigentlichen Wohnsitz wohnt.

Diese Information wurde vom Einwohnermeldeamt an die zuständige Kreiswohnstättengenossenschaft weitergegeben. Diese verlangt nun von uns, dass ein neuer Mietvertrag gemacht wird, in welchen ich auch mit stehe. Der tatsächliche Hintergrund ist wohl die von der Kreiswohnstättengemeinschaft erwartete Erhöhung der Fehlbelegungsabgabe aufgrund meines Einkommens (meine Frau hat eine sozial geförderte Wohnung und überschreitet bereits die Einkommensgrenzen).

Nun möchte ich allerdings nicht Mieter werden, jedoch unter der Anschrift muss ich gemeldet bleiben um den melderechtlichen Bestimmungen nachzukommen.

Habe ich die Möglichkeit die Unterschrift unter einem neuen Mietvertrag zu verweigern. Wenn ja, welche Konsequenzen könnte das haben?

Vielen Dank!

Christian

0 Kommentare zu „Zahlung einer Fehlbelegungsabgabe nach Hochzeit”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.