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cloelia99 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bin nun seit 5 Monaten in einer Wohnung auf'm Land und möchte aus beruflichen Gründen und aus finanziellen Gründen in die STadt ziehen. In meinem Mietvertrag steht aber: "Die Mietdauer beträgt mindestens 1 Jahr". Wie ist die Rechtslage? Ist dieser Zusatz überhaupt rechtens? Kann ich die Wohnung ganz normal kündigen? Danke für die Hilfe!

Stichwörter: kndigung + mietdauer + miete

0 Kommentare zu „Die Mietdauer beträgt mindestens 1 Jahr”

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