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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wirksamkeit der Betreuerkündigung

Ohne vorherige Zustimmung des Vormundschaftsgerichts ist die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Betreuer des Mieters nichtig.

Landgericht Berlin, Urteil 13.10.2001, Aktenzeichen, 65 S 563/99, NZM 2001, S.807

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