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br1 hat diese Frage gestellt
Hallo,
Wir wohnen seit 2006 in einem einfamilien Haus mit Garten.Auf dem Grundstück befindet sich ein alter Wohnwagen des Vermieters.Als der Mietvertrag abgeschlossen wurde bestätigte der vermieter das der Wohnwagen weg soll.Seit dem kommt er 2 mal im Jahr.Strom bezieht er aus unserem Keller ( unser Strom) und benutzt auch währened seines aufenthalts ( mit Gattin) das in den Kellerräumen befindlich Bad.Dieses Jahr haben wir das erste mal die Abrechnung der Gemeinde gesehen in der aufgelisted war dass das Gartenstück auf den der Wohnwagen steht extra Abwasser hat für das wir seit 5 Jahren zahlen, ca. 100 € jährlich.
Nun ist er mal wieder da, wir gehabt geht im Keller und Garage ein und aus. Angemeldet hatte er sich netterweise für den 8 Mai und plannt weitere 3 Tage mit seiner Gattin zu verweilen...darf er das? Immerhin gehören das Grundstück sowie Keller und Garage zu Mietobject für welches wir Miete zahlen.

würde mich über eine sachkundige Auskunft diesbezüglich freuen.

9 Kommentare zu „was darf vermieter??”

Bladder Experte! 09.05.2011 19:11

Grundsätzlich gibt ein Vermieter mit dem Mietvertrag sein Besitztum am Mietobjekt ab. Der Mieter hat das alleinige Hausrecht.

Sollte der Vermieter ohne vorherige Anmeldung das Grundstück betreten, begeht er bereits Hausfriedensbruch.

Sie könnten ihm, wenn er darauf besteht, ein kostenpflichtiges Nutzungsrecht einräumen. Wenn er das nicht mag, bleibt er draußen! :)

Bleodder aktiver Benutzer 09.05.2011 21:13

Rein rechtlich gesehen ist dem Vorredner nichts hinzuzufügen.

Die Frage, welche sie sich stellen sollten ist neben der rechtlichen, die schon beantwortet wurde, nämlich die, ob Sie nach so vielen Jahren der zwangsweisen-freiwilligen Duldung soviel Rückrat haben, um Ihre rechtliche Position mutig einnehmen zu wollen und zu können.

Sie müssen sich fragen, ob Sie Ihrem Vermieter entgegentreten, ihn des Grundstückes verweisen, nötigenfalls Gewalt anwenden und gegebenenfalls die Polizei rufen, um diesen Rechtsbrecher, Einbrecher und Hausfriedensbrecher anzuzeigen?

Wenn Sie diese selbst gestellte frage mit nein beantworten, dann lassen sie es besser.

Bladder Experte! 10.05.2011 05:49

Die Frage stellt sich nun, was hat der Beitrag von Bleodder mit Mietrecht zu tun?

Wir befinden uns doch im Forum für Mietrecht oder?

Bleodder aktiver Benutzer 11.05.2011 08:24

@Bladder, Antwort auf Ihre Frage: Nichts.

Trotzdem ist der Gedankengang wichtig, da durch bloße Paragraphenreiterei keine Probleme gelöst werden, wenn man aus verschiedenen Gründen untätig bleibt.

Bladder Experte! 11.05.2011 08:47

Lieber/e Bloedder,

auch in einem "Mietrecht-Forum" sind das A & O die geltenden Paragrafen und entsprechende rechtsverbindliche Urteile.

Ich sehe keinen Grund, für ein Stammtischgeplapper!
Damit ist niemandem geholfen.

Sie sollten auch bedenken, dass Sie Ihre Aussagen belegen können sollten. Und das geht eben nun mal nur über "Paragrafenreiterei"! Wir leben nun mal in einem Rechtsstaat.

Bleodder aktiver Benutzer 11.05.2011 10:18

@Bladder, dann sollten Sie auch nicht mit Stammtischgeplapper auf Stammtischgeplapper antworten, sondern Sie können doch sicher einen § benennen, der die Beiträge in einem Forum regelt.

Im Übrigen sollten Sie sich nicht zum Oberlehrer aufschwingen.

Ich bin auch nicht lieb.

Bladder Experte! 11.05.2011 10:45

Zitat Bleodder: Ich bin auch nicht lieb

Davon bin ich, wie Sie ja auch, überzeugt. Es bedurfte dieses Hinweises nicht!
Ich habe lediglich eine Briefanrede verwendet.

Sie liegen schon wieder neben dem Thema. Nicht um Paragrafen die Beiträge in einem Forum regeln geht es, sondern um Beiträge in denen man seine gemachten Aussagen belegen können sollte.

Ich bin da gar nicht so sicher, wer hier absolut albernes und schon beleidigendes Oberlehrergetue an den Tag legt.

Zitat Bleodder: " ob Sie nach so vielen Jahren der zwangsweisen-freiwilligen Duldung soviel Rückrat haben, um Ihre rechtliche Position mutig einnehmen zu wollen und zu können."
Nicht nur, dass einem User eine solche Abklattsche nicht zusteht, beziehen Sie sich doch schon wieder auf eine rechtliche Position, die durch Paragrafen geregelt wird. Sie leben im Widerspruch!

Und nu isses gut!
Ich lasse mich durch Ihr harsches und unangebrachtes Gerede nicht aus der Ruhe bringen. Anstand ist eben nicht jedermanns Sache.

EOD

Bleodder aktiver Benutzer 11.05.2011 18:05

Zitat: "... Anstand ist eben nicht jedermanns Sache.::"

@Bleodder, da haben Sie recht.

GoodChoiceTV 12.07.2011 15:44

Hallo br1, im Rahmen einer neuen TV-Reihe unterstützen wir Mieter, die Probleme mit Ihren Vermietern haben. Wenn Sie sich helfen lassen möchten, würden wir uns über Ihre Nachricht an info@good-choice-tv.de oder einen Anruf unter Tel. 030 - 887 663 90 freuen. Mehr über uns finden Sie unter www.good-choice-tv.de

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