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Fristlose Kündigung wegen Streit

Verfassungsrechtliche nicht bedenklich ist das Räumungsurteil aufgrund fristloser Kündigung, wenn der Mieter im Streit um die Berechnung der Kostenmiete leichtfertig den Vermieter eine Betrugsabsicht unterstellt und Strafanzeige erstattet hat.

Bundesverfassungsgericht, Beschluß der 1. Kammer des 1. Senats vom 12.10.2001, Aktenzeichen: 1 BvR 137/01, WM 2002, S. 22.
Stichwörter: kündigung + streit + wegen + fristlose

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