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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Muss mein Vermieter mir, wenn ich nach der Kündigungsfrist keine Wohnung gefunden habe 3 gleichwertige Wohungen zur Verfügung stellen?? Falls ich bis zum Ablauf der Frist noch keine Wohung gefunden habe, kann er mich auf die STrasse setzen oder wie lange habe ich Anspruch auf die alte Wohnung???
Stichwörter: stellen + vermieter + wohnung

8 Kommentare zu „Muss Vermieter nach Wohnung stellen”

Tomraid Experte!

Hallo Ingo,

hmmm deine Frage verwirrt mich doch sehr heftig und kann nurnoch zum Schluß kommen, dass du deine Wohnung einfach so ohne eine neue Wohnung gekündigt hast! Richtig?

Das war sehr unklug und hoffe dass du schnell eine neue Wohnung findest.

Die Sache mit dem 3 Nachmietern stellen, ist schon lange nur so eine Volkskrankheit die noch in vielen Köpfen steckt. Es gibt eine Besonderheit noch wo diese ähnliche Eigenschaft noch teilweise zieht. Das bezieht sich jedoch auf Zeitmietverträge. Das scheint für dich allerding nicht in Frage zu kommen.

Nach der Kündigungsfrist hat der Vermieter dass Recht, die Wohnung von dir im guten und brauchbarem Zustand wieder zu bekommen. Machst du das nicht, hat er nach 3 Werktagen ein Anspruch auf volle Mietzahlung (als Nutzungsausfall). Doch möchte er dass du nicht mehr da wohnst, kann er eine Räumungsklage beim Amtsgericht einleiten, was durchaus sehr teuer werden kann.

Ich würde an deiner Stelle die Kündigung zurück ziehn und hoffen, dass der Vermieter diese akzeptiert.

Auf der Straße werfen, ist in BRD so einfach nicht möglich!

Aber sei wachsam, es gibt dutzende von Methoden...die Wohnung schnell zu verlieren...diese werde ich hier allerdingst nicht kommentieren!

MfG

ingo075

Hallo Tomraid!

Meine Wohnung wurde mir bereits am 15.5 zum 18.5 gekündigt, wegen Eigenbedarf. Gruss Ingo

Baerchichi aktiver Benutzer

Hm..also nochmal...deine Wohnung wurde dir schriftlich am 15.05.05 zum 18.05.05 gekündigt? Hab ich das richtig gelesen? Das kann ja sowieso nicht sein und geht auch absolut nicht. Oder hat sich da ein Schreibfehler eingeschlichen? Kündigung wegen Eigenbedarf hat sogar eine längere Kündigungsfrist als 3 Monate soweit ich weiss.
Seit wann bist denn in der Wohnung? Nehme mal an Wohnung, oder nur möbiliertes Zimmer?
Verwirrt mich jetzt etwas das ganze <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

ingo075

Hallo Baerchichi!

Stimmt hast Recht hab mich vertippt sollte heissen: Kündigung kam am 15.05 und Kündigungsfrist 3 Monate wegen Eigenbedarf also bis 15.08.05 muss ich raus. Aber vielleicht kannst Du mir noch was dazu schreiben??? Wusste ich noch gar nicht das es bei Eigenbedarf eine länger Kündigungsfrist gibt? Bin seit dem 1.06.2001 in der Wohnung. Also die Wohnung war bereits mit Teppich und Einbauküche. Muss mir dann mein Vermieter nach Ablauf der Frist, falls ich bis dahin noch nichts gefunden habe eine gleichwertige Wohnung stellen??? Danke für Eure Antworten im voraus. Gruss ingo

Gast Experte!

Warum wurde denn wegen Eigenbedarf gekündigt? Neuer Eigentümer oder will der Vermieter selbst in die Wohnung?

Gast Experte!

Nein, er muss keine andere Wohnung für Sie suchen.

Ausser der Vermieter ist Ihr Papa (oder Mama) und Sie sind noch keine 18.

Irgendwann wird noch die Frage auftauchen :

Muss mein Vermieter für mich Miete zahlen ?

Gruss det11

ingo075

Hallo gast!

Der Vermieter hat die Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt, da er selbst dort einzieht.

PS: Gruss an Det11 bist wohl ein Vermieter was? <!-- s ;-) --><!-- s ;-) -->

Gast Experte!

Hi Amigo,

ja, bin ich.

Ich glaub wir sehen uns auch öfters bei Recht.de ?

Wie gerade beim lösenden Hund ?

Gruss det11

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