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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo.
Ich wohne jetzt ~3 Jahre in einer Mietwohnung.
Beim Einzug war im Schlafzimmer einen Wasserschaden (ca. 1m2 gelblich und Schimmel).
Dieser Schaden wurde fachkundig behoben.
(Allerdings wie sich rausstellte nur der Schaden, nicht die Ursache)

Hintergund des Schadens war folgender:
Der Mieter(Eigentümer) über mir, hatte damals schwarz einen Balkon angebaut. Der Balkon ist wohl leicht schräg... nur leider in die falsche Richtung was zur Folge hat, dass das Wasser zum Gebäude läuft als von ihm weg in die Regenrinne.

Vor ca. einem Jahr gab es wieder erste Anzeichen eines Wasserschadens.
Momentan siehts so aus, das das Schlafzimmer wieder einen sehr grossen 1m2 Schaden aufweist und Schimmelbefall zeigt. An der Wand löst sich der Putz und verfärbt sich auch gelb. Das zieht sich fast bis zur Steckdose runter. Auf der anderen Seite dieser Wand befindet sich das Arbeitszimmer. Auch dort sieht man an der Decke einen gelben Fleck (ca. 20x20 cm) und an der Wand bröckelt der Putz runter.
Die Wand ist nach einem Handauflegen-Test leicht feucht.
Besonders bemerktbar macht es sich wenn es länger und heftig regnet.

Den Vermieter habe ich schon mehrmals mündlich auf den Schaden hingewiesen und wurde immer vertröstet... Es müsse erst wärmer sein, trocken etc um den Schaden zu beheben.. Aber es solle gemacht werden.

Nur leider tut sich da nix.

Ich möchte nun Mietminderung geltend machen und habe mal rumgeschaut was da so machbar oder vertretbar ist.

Folgende Urteile habe ich gefunden:

Wasserschäden (optische Beeinträchtigung) [/b:0fd59]
Wasserschäden an der Wohnzimmerdecke und an den Wänden,
die zu einer optischen Beeinträchtigung führen,
können eine Mietminderung von 25 % rechtfertigen.
AG Aachen, Urteil vom 05.04.1973 - 15 C 417/71, WM 1974, S. 44.

Feuchtigkeitsschäden an der Außenwand [/b:0fd59]
dadurch Schimmelflecken und abgelöste Tapete in der Wohnung 10 %
(Amtsgericht Lahnstein, 2 C 377/76)

Feuchtigkeit im Schlafzimmer[/b:0fd59]
10 %
(LG Osnabrück, 1 S 523/83)

Wasserfleck/Decke [/b:0fd59]
Im Bad an der Decke befindet sich ein 1 m2 großer Wasserfleck.
Stört sich Ihr Mieter am Fleck, darf er Ihnen die Miete um 3 % mindern
(LG Berlin, GE 1998, S. 1151).

Schimmel/ abgetrockneter [/b:0fd59]
In der Abstellkammer ist noch abgetrockneter Schimmel zu sehen.
Das kann Ihnen 2 % Mietminderung einbringen
(AG Münster, WM 1995, S. 704).

Schimmel/ neue Fenster [/b:0fd59]
Kommt es dadurch zu Schimmel in der Wohnung,
weil Sie neue Fenster eingebaut haben und Ihren Mieter gar nicht oder
zumindest nicht richtig darüber aufgeklärt haben, wie er lüften muss,
kann Ihnen das eine Mietminderung über 10 % einbringen.
Vor allem wenn Ihrem Mieter dadurch erhebliche gesundheitliche Gefahr droht
(LG Neubrandenburg, Urteil v. 2.4.2002 - 1 S 297/01, WM 2002, S. 309).

Achja, die Mülltonnen...

Ihre Mülltonnen sind ständig überfüllt.[/b:0fd59]
Ärgert das Ihren Mieter, kann er Ihnen deswegen 5 % von der Miete abziehen
(AG Potsdam, Urteil v. 9.3.1995 26 C 406/94, WM 1996, S. 760).

Wieviel Mietminderung kann ich geltend machen?

Wäre für jede Hilfe dankbar.

MfG,
Pauleman

12 Kommentare zu „Mietminderung - Wasserschaden und Schimmel”

Gast Experte!

'Das kann Ihnen xx% Mietminderung einbringen.'

Allein der Satz sagt Alles.

Kommt mir vor wie Geld verdienen.

Gruss det11

capo Experte!

Die Frage nach Mietminderung ignorier ich einfach mal. Wird dadurch das Problem denn gelöst? Zahlst Du lieber weniger, als in einer ordentlichen Wohnung zu wohnen, ohne Schimmel, ohne Baumängel?
Mindere doch einfach mal 100%. Dann fliegst Du in einem Monat raus und das Prob ist auch gelöst <!-- s :twisted: --><!-- s :twisted: -->

Das sind eindeutig Baumängel und deswegen folgende Vorgehensweise:
1. Baumängel anzeigen (wie getan und schriftlich)
2. Frist zu behebung setzen
3. Handwerker auf Rechnung des Vermieters rufen.

Dem Balkon einen Aufbau zu verpassen, der 2,5 % Gefälle in die richtige Richtung hat, ist kein Problem. Gottseidank gibt es Wasserwaagen <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

Die Mühe, die einzelnen Urteile zu suchen, hättest Du auch für das Briefaufsetzen für die Fristsetzung investieren können. Wenn Du wirklich die Miete mindern willst, gehe zum Anwalt.
Sorry, aber Mietminderung ist die allerletzte Möglichkeit und in der heutigen Zeit meines Erachtens nicht angebracht. Vielleicht sollte man wieder die Probleme lösen, statt nur dem Geld hinterher zu rennen. Aber die Anwälte wollen dabei ja auch verdienen....

ich+bibi

Hallo Paulemann,

ich finde eine Mietminderung in jedem Fall gerechtfertigt.
Eine Mietminderung soll ja eben dazu führen, den Vermieter zu bewegen, den Mangel zu beseitigen.
Ich wüßte jetzt auch nicht, ob es rechtens wäre, den Schaden nach einmaliger schriftlicher Anmahnung selber zu beheben, zumal dies ja Umfangreich zu sein scheint.

In jedem Fall wird die Bausubstanz geschädigt und ob Deine Sicherheit gewährleistet ist, wenn Du diesen Balkon betrittst, wäre auch zu klären.

Es ist m.E. an der Zeit, einen Experten hinzuzuziehen oder den Mieterverein einzuschalten.

Gruß Bibi

Pauleman

Unsere weiter Vorgehensweise wird die hier sein:

Ein Schreiben an den Vermieter mit kompletter Auflistung der Mängel und vorrangegangener Gespräche mit nicht eingehaltener Versprechen.
Fristsetzung von 4 Wochen, ansonsten Mietminderung bis der Schaden behoben wird.

Die Mietminderung werden wir wohl zwischen 10% - 20% ansetzen.

Gruss

capo Experte!

Eine Mietminderung soll ja eben dazu führen, den Vermieter zu bewegen, den Mangel zu beseitigen.[/quote:554ef]

und wenn er das nicht macht, hat man trotzdem den Schimmel. Da der Schimmel dann aber nur einen Raum befallen hat, kann man nur einen gewissen Satz mindern. Was tun, wenn du da schon drüber bist?

ich finde eine Mietminderung in jedem Fall gerechtfertigt.[/quote:554ef]

Dann benenne hier noch eine Hausnummer und man weiß, woran man ist.
[ir]
Da das ein schwerwiegender Baumangel ist, der zur Beseitigung mindestes 5-8 Jahre braucht, solltest du die Miete mindern. Vielleicht fällt dir noch jemand ein, den du sonst noch verklagen kannst. Anwälte gibt's ja genug. Suche dir 10-20 gute Staranwälte, die machen dem Vermieter schon beine...[/ir]

Eine Mietminderung bringt dir doch nix. Vermieter anrufen und ggfls die Telefonnummer einer Baufirma seines Vertrauens empfehlen lassen.
Terminabsprache, Balkon abräumen und in 3 Wochen läuft kein Wasser mehr "den Berg hinauf" (ich hoffe da sind keine Fliesen auf dem Balkon, dann kann's schon mal 4 Wochen dauern) :D

Meine Erfahrung ist jedoch, dass Vermieter mehr zum Faul sein tendieren, als dem Geld hinterher zu rennen. Ich kenne nicht wenige Vermieter, die die Mietminderung akzeptieren, nur um nicht eine Firma beauftragen zu müssen. Da hast du dann aber viiiieeeel eingespaart und das Wohnklima ist auch so Dschungelmäßig. Wie im Urlaub <!-- s :D --><!-- s :D --> :D

In jedem Fall wird die Bausubstanz geschädigt und ob Deine Sicherheit gewährleistet ist, wenn Du diesen Balkon betrittst, wäre auch zu klären.[/quote:554ef]

[ironie]
Das habe ich ja vergessen, Statiker, Prüfstatiker und Bauaufsichtsbehörde sofort einsschalten. Die legen den Balkon sofort still, weil "einsturzgefährdet". Dann wäre die Mietminderung wirklich gerecht fertigt[/ironie] :D

Sorry Bibi, aber wenn der Balkon nur einigermaßen nach deutschen Normen gebaut wurde, dann braucht wasser nachweislich so an die 30 Jahre, bis ein Schaden am Kragarm entstanden ist, der unter der Belastung von ca 3 Zentnern pro m² eine biegung von etwa 0,2 cm pro lfd meter macht <!-- s :D --><!-- s :D --> Gefährlich!!

Sollte der Balkon dagegen nach europäischen Recht gebaut sein, kann die Biegung schnell mal auf 0,3 cm wachsen <!-- s :D --><!-- s :D --> :D

Sollte in diesem Land irgendwann die Problemlösung im Fordergrund stehen und nicht die Machtdemonstrationen nach dem Motto: Dem A..., zeig ich's, dann sagt mir Bescheid. Bis dahin wandere ich nach Südafrika aus...*und wech*...

@Pauleman (witziger Nik: It's Cool man. Nee it's Paule man <!-- s :D --><!-- s :D --> ;)
Lass diese doofe Mietminderungssache, damit handelst du dir nur Ärger ein. Fristsetzung. Wenn bis dahin die Arbeiten nicht begonnen haben, dann ein Bauunternehmen deiner Wahl.

Dieser Vermieter wird meines Erachtens dir eher kündigen, als die Mietminderung als Motivation zu sehen. Und dann geht's wirklich vor Gericht, weil du die Kündigung natürlich nicht akzeptierst.
Dann wird festgestellt, dass die Kü rechtens ist, weil du die Mietminderung zu hoch angesetzt hast, oder einen Formfehler begangen hast.

[Späßle] Aber Hauptsache gemindert[/Späßle]

Ãœbrigens, wenn du wirklich lange warten willst, gehe zum Mieterbund..<!-- s :D --><!-- s :D -->

ich+bibi

Hallo Capo,

also: Es darf niemandem gekündigt werden, der eine Mietminderung, die vorher mit Fristsetzung zur Behebung eines Mangels angekündigt hat, zu hoch ansetzt.

Man kann dann lediglich eine Teilrückerstattung durchsetzen.

Ich finde das übrigens nicht sehr verantwortlich von Dir, in einem solchen Forum so etwas zu verbreiten- das ist eigentlich schlicht ein Unding, da es ja genau diese Ängste sind, die Mieter trotz Mängel dazu bewegen, nicht ihre Rechte in Anspruch zu nehmen.

Also bitte: kein Halbwissen, sondern Tatsachen.

Zudem: Eine Beseitigung von Mängeln seitens des Mieters- mag er nun recht haben oder nicht- entbindet den Vermieter von Verantwortung.

Will heissen: Dann ist allein der Mieter haftbar für diesen Mangel.
Hat er diesen Mangel durch eine Fachfirma beseitigen lassen und es kommt, z.B. wegen nicht sachgemäßer Ausführung handwerklicher Tätigkeiten, zu Folgeschäden o.ä., haftet der Mieter.
Der kann sich natürlich dann mit den Handwerkern rumstreiten- nur: gegenüber dem Vermieter ist er Ansprechpartner.

Deswegen ist es sicherlich ok, nach dem üblichen Prozedere eine Mangelbehebung für Kleinstreparaturen durchführen zu lassen,
aber in solch einem Fall wie oben geschildert doch wohl eher abwegig.

Gruß Bibi

Deadleaf Experte!

Ist zwar ein Extrathema, aber gehört wiederum doch dazu. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Ich hab gehört, dass man seit kurzem keine Mietminderung mehr machen darf.Stimmt das?

capo Experte!

@bibi und co
Sollte ein Mieter die Miete mindern und durch gewisse Umstände ist diese Mietminderung völlig kraftlos.
In dieser Situation würde ich mich als Vermieter sofort auf §569 BGB berufen. Ich muss ja davon ausgehen, dass, wenn der Mieter keine oder nur wenig Miete zahlt, er ausserstande ist, den vollen Betrag zu zahlen. Damit verletzt der Mieter mir gegenüber seine Pflichten.
Das alles soll schon vorgekommen sein. Natürlich reagiert der Mieter mit einspruch, wenn er weiß, dass er dieses Recht hat. Beide, Mieter und Vermieter meinen sich im Recht und so ist der Rechtsstreit, der hier eigentlich umgangen werden soll, die letzte Konsequenz.
Da ändert es die Tatsache nicht, dass der Mieter am Ende recht behält.

Ich finde das übrigens nicht sehr verantwortlich von Dir, in einem solchen Forum so etwas zu verbreiten- das ist eigentlich schlicht ein Unding, da es ja genau diese Ängste sind, die Mieter trotz Mängel dazu bewegen, nicht ihre Rechte in Anspruch zu nehmen. [/quote:8f9e6]

und trotzdem zeigt die Praxis, und von rede ich, wenn ich Tips gebe, dass Mieter häufig ihre Rechte überschätzen und dadurch die größere Katastrophe passiert. Für mich ist es unerheblich, ob ein Rechtsstreit am Ende für oder gegen den Mieter ausgeht. Mein Anliegen ist das Verhindern solcher meines Erachtens unnötigen Verhandlungen.
Ein Mieter, der eine Mietminderung nicht ankündigt (zB) ist für den Vermieter nur ein Schuldner.

Wenn ihr/du vielleicht noch die entsprechende Gerichtsentscheidung mir schicken könntet, könnte ich auch mein 2-jähriges Halbwissen auffrischen.
Ich habe schließlich nicht wie ihr studiert...

Wenn man nach eurem/deinem Post geht, sollte man eine Frist setzen und dann mindern. Was kann man unternehmen, wenn der Vermieter trotzdem nicht reagiert? (Weiterhin seine verschimmelte Wand begutachten?)
Angenommen dieser Vermieter hat so ein dickes Fell, wie die meisten, wird es ihn stören, wenn 20% der miete fehlen? Nein, er wird versuchen, dieses Geld nicht ganz "sauber" wieder zu bekommen. Wem hilft denn das?

Ich gehe mal davon aus, das ihr beide (ich und bibi) die 12 Semester Jura gut hinter sich gebracht haben. Ich frage mich nur, warum man dann nicht Anwalt genug ist, das als Beruf ein zu tragen. Oder gibt es ein Werbungsverbot für Anwälte des Mietrechts?? <!-- s :D --><!-- s :D -->

ich+bibi

ok, also grundsätzlich muss man den Mangel anmahnen, eine angemessene Frist zur Beseitigung desselben einräumen und sich eine Mietminderung vorbehalten.

Zur Höhe würde ich mich rechtsberaten lassen, deswegen Mieterverein oder Anwalt.

Wenn das nichts fruchtet, gibt es immer noch Instandsetzungsklagen.

Und dazu wiederrum gibt es Eilanträge falls der Mangel massiv beeinträchtigend ist.

Es geht ja nicht darum, Geld zu sparen- nur wichtig ist halt auch, daß es später nicht heisst, der Mieter hätte den Mangel verursacht.

bibi

Tomraid Experte!

Hallo allerseits,

das Thema wurde ja kräftig ausgeschlachtet und jeder hat sein persönliches Komentar abgegeben. Naja dafür ist das Forum auch da, aber bitte etwas positiver das es auch anderen hilft.

Man kann doch nicht schreiben, dass man nach Fristablauf den Mangel selber beauftragt bzw. auf dem Vermieter verweist. Bei uns gilt immer noch die Regel, wer Bestellt der zahlt auch! Da sollte man sehr Vorsicht bei Handwerker bestellen sein..richtig Capo?

Fest steht, dass die Wohnung Mängel aufweist die auch noch sehr stark Begründet sind. Also ist die Mietminderung von folglicher Fristsetzung zur Beseitigung dieses Mangels sehr berechtigt ( mind. 20%) sonst bewegt sich der Vermieter nicht. Und man wird feststellen, dass man einen Sachverständiger hinzu ziehen wird.

Diesen ersten Schritt kann man bereits bei der Stadt durch einen Beamten durchführen lassen, der kostet nichts. Komme jetzt leider nicht so schnell auf dem Namen. Frag einfach mal beim Wohnungsamt nach.

Dann geht es seinen Weg und bis die ganze Geschichte abgeschlossen ist, hast du auf alle Fälle ein bisschen Geld gespart.

Die Undichtigkeit scheint ja nicht so derb zu sein und hängt wohl davon ab wie stark es Regnet. (Regenguss)

Keine Mietminderung vorzunehmen halte ich als sehr unintelligent.

Gast Experte!

Zu den bisherigen Kommentaren noch folgendes:

Nirgendwo im BGB steht, daß eine Mietminderung angekündigt werden muss, bzw. dem Vermieter eine Frist zur Abhilfe eingeräumt werden muss.

Deadleaf Experte!

Zu den bisherigen Kommentaren noch folgendes:

Nirgendwo im BGB steht, daß eine Mietminderung angekündigt werden muss, bzw. dem Vermieter eine Frist zur Abhilfe eingeräumt werden muss.[/quote:2c99b]

Wenn es da nicht seht, dann im Mieterlexikon vom Deutschen Mieterbund.

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