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Gast Experte! hat diese Frage gestellt


Hallo,

habe v. 01.10.02-30.11.03 in einer WBS gewohnt. Die Vermieterin durfte nur die reine Kostenmiete nehmen, da öffentl. geförderter Wohnraum.

Für die 3 Monate im Jahr 2002 mußte ich eine Betriebskostennachzahlung v. ca. 20€ leisten. Habe jetzt am 06.05.04 die Abrechnung für das letzte Jahr (11 Monate!) erhalten u. soll 300 € nachzahlen. Dazu kommen noch weitere Kosten für Heizung ( Zeitraum 01.10.02-31.03.03) 30€
und Wasser (Zeitraum 12.03.02-13.03.03) 65€.

Habe die Ausführungen meiner Vermieterin nachgerechnet und festgestellt, dass die monatlichen Betriebskostenabschläge in Wirklichkeit doppelt so hoch hätten seien müssen, um auf den tätsächlichen Verbrauch zu kommen, d.h. die Nachzahlung in 2002 war wohl zu niedrig.

Meine Frage ist, kann die Vermieterin einer WBS-Whg. die Betriebskosten viel niedriger ansetzten als diese real sind und
sind die Heiz-und Wasserkostenabrechnungen nicht eh schon verjährt?!

In dem Anschreiben stellte die Vermieterin es so dar, als ob ich meine neue Anschrift mit Absicht nicht angegeben hätte u. sie so die Rechnungen nicht vorher verschicken konnte. Das stimmt natürlich nicht.

Habe jetzt einen Roman geschrieben Hoffe das ist keine Zumutung.

Freue mich über jeden Tip.
Vielen Dank

0 Kommentare zu „Betriebskosten in WBS-Wohnung doppelt so hoch wie Abschläge”

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