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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Lage: Seit 1995 wohne ich in einer freifinanzierten Wohnung. Nebenkostenpauschale habe ich gezahlt, eine Abrechnung noch nie erhalten und erwartet- bis heute.
Der Vermieter rechnet heute ab:

01.07.97-30.06.98
01.07.98-30.06.99
01.07.99-30.06.00
01.07.00-30.06.01
01.07.00-30.06.02
01.07.02-30.06.03

Frage: Die 12 Monatsfrist gilt ja mit Neuregelung 2001- sind damit die älteren Jahrgänge hinfällig oder besteht hier generell noch ein Anspruch- unabhänigig von einer Verjährung?
Stichwörter: mehrere + nebenkostenabrechnung + jahre

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung für mehrere Jahre?”

Gast Experte!

Die Abrechnung von 01.07.00-30.06.02 sollte unter den neuen §556 BGB fallen und die Nachforderungen daraus verjährt sein.

Greift für die ersten drei Abrechnungszeiträume nicht die regelmäßige Verjährung aus §195 BGB?

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