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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

bin neu in diesem Forum.

Ich habe am Freitag, den 30.04 gemeinsam mit meiner Lebensgefährtin einen Mietvertrag unterschrieben.
Mietbeginn ist der 01.07.2004.
Aus Persönlichen Gründen muß ich heute, 3 Tage später den Vertrag wieder Kündigen.
Gibt es eine Möglichkeit möglichst Kostengünstig aus dem Vertrag auszusteigen oder muß ich die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten und wenn, ab wann beginnt die Kündigungsfrist.
Dank im voraus....Gruß Lars_63
Stichwörter: mietbeginn + kündigung

2 Kommentare zu „Kündigung vor Mietbeginn”

FischkoppStuttgart Experte!

Bei einem Mietvertrag gibt es leider keine Rücktrittsklausel, Sie haben sich an die 3 Monate Kündigungsfrist zu halten.

Aber...
Gehen zu su Ihrem Vermieter und sprechen Sie mit Ihm, vielleicht gibt es ja noch andere Interessenten, die aber eine Absage durch Ihren VM erhalten haben.
Mit Glück lässt er sie dann so aus dem Mietvertrag raus.

Nur dem Redenden kann geholfen werden. Vielleicht hilft es

Oliver Curd Experte!

Hallo,

haben sie beide den Vertrag unterschrieben und wollen nur Sie nicht einziehen?? Dann kann eine Kündigung nur von Ihnen beiden an den Vermieter ausgesprochen werden (BGH MDR 64, 308 )

Ansonsten kann ich Fischkopp nur beipflichten

MfG

O C

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