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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich brauche ganz dringend eure Hilfe. Will mir in den nächsten Tagen eine Wohnung kaufen Vorvertrag, Finanzierung alles steht ... Nur, heute habe ich meinem Vermieter erzählt, dass ich mir eine Wohnung kaufen möchte und ihm deshalb in den nächsten Tagen kündige. Daraufhin meint er, ich könne erst zum Februar nächsten Jahres wieder kündigen

Jetzt habe ich mir den Mietvertrag mal vorgeholt und dort steht:

Vertrag auf bestimmte Zeit mit Fortsetzungsmöglichkeit gemäß § 564c Abs. 1 BGB. Der Vetrag wird auf die Dauer von 1 Jahr geschlossen und läuft am 31.05.1999 ab. [/b:16f96]

Ich hatte diesen Vertrag im Mai 1998 mit ihm abgeschlossen Weiter geht es mit folgendem Wortlaut.

Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn nicht 3 Monate zuvor gekündigt wird[/b:16f96]

Wenn man das liest, kann ich demnach erst zum Februar 2005 meine derzeitige Mietwohnung kündigen Nur bis nächstes Jahr ist diese Wohnung nicht mehr vorhanden. Und nun frage ich mich natürlich, ob diese Klausel rechtskräftig ist.

Bitte bitte helft mir schnell. Mit eurer Antwort steht und fällt der Wohnungskauf.

Lieben Gruss und im voraus schon mal vielen Dank
Asmodine
Stichwörter: lässt + mietklausel + kündigen

1 Kommentar zu „Mietklausel lässt mich nicht kündigen”

Gast Experte!

Schlechte Karten.
BGB 3 Monate gilt erst für Verträge ab 01. 09. 2001.
Vorher gibts auch für den Mieter längere fristen
6 Monate oder so.
Steht irgendwo.

Desweiteren gibt es unbefristete Verträge (deiner war aber befristet, also Zeitmietvertrag!!!!), wo ein Kündigungsrecht bis zu 2 Jahren ausgesetzt werden kann.

Ich würd lieber Anwalt fragen!

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